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"Die Vertragschließenden Parteien bestätigen, dass Völkermord, ob im Frieden oder im Krieg begangen, ein Verbrechen gemäß internationalem Recht ist, zu dessen Verhütung und Bestrafung sie sich verpflichten."
Trotz seiner Formulierung war Artikel 1 der Völkermordkonvention von 1948 lange Zeit nichts anderes als eine Absichtserklärung. Die Schaffung internationaler Strafgerichte sowie die Rechtsprechnung nationaler Gerichte zeigen jedoch, dass die Staaten die Pflicht aus Artikel 1 ernst zu nehmen beginnen. Dabei handelt es sich - wie William A. Schabas an vielen Beispielen in seinem Buch zeigt - um einen vielschichtigen Vorgang, der mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden ist und zugleich eine Reihe neuer Fragen aufwirft.
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