Organisation des IStGH
Der Internationale Strafgerichtshof setzt sich aus einem Präsidium, verschiedenen Abteilungen, der Anklagebehörde und der Kanzlei zusammen. Die 18 Richterinnen und Richter wurden in einer geheimen Wahl im Februar 2003 von der Versammlung der Vertragsstaaten aus zwei Listen gewählt. Auf der einen Liste kandidierten Fachleute aus dem Gebiet des Strafrechts, auf der anderen Liste Spezialisten des Völkerrechts. Alle Richterinnen und Richter sind Staatsangehörige eines Vertragsstaates.
Nach ihrer Wahl konstituieren die Richterinnen und Richter so rasch wie möglich die Kammern und wählen das Präsidium. Das Präsidium setzt sich zusammen aus dem Präsidenten (zur Zeit hat das Amt der Kanadier Philippe Kirsch inne) und einem ersten und zweiten Vizepräsidenten. Das Präsidium wird von den Richtern mit absoluter Mehrheit gewählt.
Die richterlichen Aufgaben werden in jeder der drei Abteilungen in Kammern wahrgenommen: In der Vorverfahrenskammer, in der Hauptverfahrenskammer und in der Berufungskammer.
Jeder vor dem IStGH anhängig gemachte Fall wird zuerst der Vorverfahrenskammer unterbreitet, welche den Entscheid fällt, ob er der Hauptverfahrenskammer unterbreitet wird. Die Vorverfahrenskammer entscheidet auch über das Vorhandensein der Eintretensvoraussetzungen. „Ein Urteil vor dem Urteil?“ – dies wird die Praxis zeigen.
Die Berufungskammer setzt sich zusammen aus dem Präsidenten und vier Richtern; die Vorverfahrenskammer und die Hauptverfahrenskammer setzen sich aus mindestens sechs Richtern zusammen.
Die Anklagebehörde handelt unabhängig als selbständiges Organ des Gerichtshofs. Der Ankläger, welcher in geheimer Wahl mit absolutem Mehr von der Versammlung der Vertragstaaten gewählt wird, ist Leiter der Anklagebehörde. Zur Zeit hat der Argentinier Luis Moreno Ocampo die Funktion des Anklägers inne. Der Anklagebehörde obliegt es, Mitteilungen und inhaltlich erhärtete Informationen über Verbrechen, welche der Gerichtsbarkeit des Gerichtshofes unterliegen, entgegenzunehmen und diese zu prüfen. Sie ist weiter zuständig, die Ermittlungen durchzuführen und vor dem Gerichtshof die Anklage zu vertreten.
Der Kanzlei obliegen die nicht mit der Rechtsprechung zusammenhängenden Aspekte der Verwaltung und der Betreuung des Gerichtshofs, unbeschadet der Aufgaben und Befugnisse des Anklägers. Es ist der mit absoluter Mehrheit gewählte Kanzler, der die Kanzlei führt. Zur Zeit hat der Franzose Bruno Cathala diese Funktion inne.
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