Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien
Entstehung und Sitz
Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) mit Sitz in Den Haag (Niederlande) wurde durch die Resolution 827 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen ins Leben gerufen.Diese Resolution wurde am 25. Mai 1993 angenommen und war eine Reaktion auf die Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit, welche die seit 1991 auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens verübten schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts darstellten.
Nach dem Wortlaut der Resolution kommen dem Tribunal mehrere Aufgaben zu. Seine Ziele sind die Verfolgung der Urheber von schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts, das heisst der Genfer Konventionen von 1949 einerseits und der Gesetze und Gebräuche des Krieges andererseits, sowie von Völkermorden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Zudem kommt dem Tribunal eine Rolle bei der Wiederherstellung von Gerechtigkeit für die Opfer und der Vorbeugung weiterer Verletzungen des humanitären Völkerrechts zu, und es leistet einen Beitrag zur Wiederherstellung und Wahrung des Friedens im ehemaligen Jugoslawien.
Der Verfall der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, Folge der Unabhängigkeit von Kroatien und Slowenien, markiert 1991 den Anfang eines bewaffneten Konfliktes, der fast 10 Jahre andauern wird. Im selben Jahr erklärt auch Bosnien-Herzegowina seine Unabhängigkeit. Neben anderen Gräueltaten während des Krieges zwischen Kroatien und Serbien wird die Welt Zeugin der Besetzung von Vukovar und Dubrovnik. Jedoch erst im August 1992 erkennt die Weltgemeinschaft die Tragweite der systematischen Tötungen, die in der Region verübt werden und der Praxis der „ethnischen Säuberungen“.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen fordert die Staatengemeinschaft, internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen auf, gesammelte Informationen zu den verübten Gräueltaten zu liefern und erstellt durch die Resolution 780 (1992) eine Expertenkommission, die zuständig war für das Sammeln von Informationen zu den schwerwiegenden Verletzungen der Genfer Konventionen und allgemein des humanitären Völkerrechtes.
Am 22 Februar 1993 verabschiedet der Sicherheitsrat Resolution 808 in der er die Situation in dem ehemaligen Jugoslawien als Bedrohung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit qualifiziert und die Schaffung eines internationalen Gerichtshofes beschliesst, um den Gräueltaten ein Ende zu setzen und die verantwortlichen Personen zu Rechenschaft zu ziehen und auf diese Weise den Frieden wiederherzustellen und aufrecht zu erhalten. Das Statut des Tribunals wird am 25 Mai 1993 als Anhang der Resolution 827 verabschiedet.
Seit das Tribunal ins Leben gerufen wurde, sind 161 Personen angeklagt worden, schwerwiegende Verletzungen des humanitären Völkerrechts auf dem Territorium des ehemaligen Jugoslawiens begangen zu haben.
Bis November 2007 wurden 108 Verfahren abgeschlossen: 52 Angeklagte wurden verurteilt, 7 wurden freigesprochen, 36 Personen sind verstorben oder ihre Anklage wurde zurückgezogen und 13 Verfahren wurden an nationale Gerichte weitergeleitet. 56 Verfahren waren im November 2007 im Gange. Die Liste der Anklageschriften umfasst Angehörige der Streitkräfte aller am Konflikt im ehemaligen Jugoslawien seit 1991 beteiligter Staaten und Parteien, aller Dienstränge und sowie auch Zivilisten. Die Verurteilten büssen ihre Gefängnisstrafen in Gefängnissen der EU Mitgliedstaaten ab. Bis Ende 2007 waren vier wichtige Verantwortliche und somit wichtige Angeklagte immer noch auf der Flucht: General Ratko Mladic, ehemaliger Führer der bosnischen Serben, Radovan Karadzic; Goran Hadzic und Stojan Zupljanin.
Seiner in den Sicherheitsratsresolutionen 1503 und 1534 festgelegten Strategie der Beendigung folgend, hat das Tribunal Ende 2004 alle Ermittlungen beendet und muss alle Verfahren, einschliesslich der Berufungsprozesse, bis 2010 abschliessen, unabhängig davon ob die Hauptverantwortlichen gefasst worden sind.
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