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Aktivität des ICTR

Anklagen und Gewahrsam (Stand 31 Dezember 2007)

Seit der Aufnahme der Verfahren wurden insgesamt 74 Personen auf Anfrage des Strafgerichtshofes festgenommen. Dieses hat eine Vollzugsabteilung der Vereinten Nationen im Gefängnis von Aruscha eingerichtet. Zurzeit befinden sich 55 Personen in Gewahrsam des Strafgerichtshofes, von denen sechs noch auf ihren Prozess warten. Sechs Verurteilte wurden nach Mali gebracht, um dort ihre Haftstrafe abzusitzen, fünf sind freigesprochen worden, drei sind auf freien Fuss gesetzt worden, drei sind verstorben und drei sind einem einzelstaatliche Gericht  überwiesen worden, um dort verurteilt zu werden.

Seit 1994 wurden im Ganzen 35 Personen vor dem Strafgerichtshof verurteilt.

Urteile und Strafen

Es wurden mehrere Urteile gefällt und Strafen ausgesprochen:

Am 31 Dezember 2007 liefen 28 Prozesse, 6 Gefangene warteten auf ihren Prozess und 14 waren nach wie vor auf der Flucht.

Der „Strategie der Beendigung“ zufolge hat der Strafgerichtshof noch ein Jahr Zeit um die letzten Angeklagten zu verurteilen. Um die Liste der auf den Prozess wartenden Angeklagten zu verkürzen, gab es diplomatische Bemühungen, diese an einzelstaatliche Gerichte zu überführen. Manche dieser Bemühungen waren nicht erfolgreich, wie im Falle von Michel Baragaza, dem in den Niederlanden den Prozess gemacht werden sollte, welcher aber jetzt wieder in Aruscha erwartet wird. Die Anklagebehörde hat ebenfalls den Transfer von Angeklagten nach Ruanda beantragt. Diese Anfragen sind vor den entsprechenden Strafkammern hängig. Trotz der Abschaffung der Todesstrafe in Ruanda, blieb diese Vorgehensweise nicht ohne Kritik. Menschenrechtsorganisationen haben Zweifel an der Ausgewogenheit solcher Prozesse geäussert. Falls die Strafkammern zu einem negativen Entschluss kämen, wird es dem Strafgerichtshof unmöglich sein, sein Mandat bis Ende 2008 zu erfüllen.

Zeugen

Die für den Schutz der Zeugen und Opfer zuständige Abteilung kümmert sich um den Schutz und das Wohlergehen aller Zeugen, ungeachtet ob sie auf Wunsch der Verteidigung oder der Anklage aufgerufen wurden. Dieser Abteilung ist es geglückt, die Anonymität der unter Zeugenschutz stehenden Zeugen zu wahren und ihnen nach deren Zeugenaussage Hilfe zukommen zu lassen.

Ein Ruander der an einem Prozess ausgesagt hatte, wurde im Dezember 2007 wegen Falschaussage und Beleidigung des Gerichtes zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Dies ist die erste Verurteilung dieser Art vor dem Strafgerichtshof. Der Zeuge gab während seinem eigenen Berufungsverfahren zu, im Berufungsverfahren von Jean de Dieu Kamuhanda, ehemaliger Minister für Höhere Bildung, eine Falschaussage gemacht zu haben und  bezichtigte einen Ermittelter des Strafgerichtshofes, ihn dazu angestiftet zu haben.

Strafvollstreckung

Am 12 Februar 1999 unterzeichneten der Kanzler des Strafgerichtshofes und die Regierung von Mali ein Abkommen, in dem sich Mali dazu verpflichtete, Verurteilte für die Vollstreckung ihrer Haftstrafe aufzunehmen. Mali ist somit der erste Staat, der ein solches Abkommen unterzeichnet hat. Vergleichbare Abkommen wurden seither mit fünf weiteren Staaten unterzeichnet, unter anderen mit dem Benin im August 1999 und dem Königreich von Swaziland im August 2000, doch sind diese noch nicht umgesetzt worden. Abgesehen von den sechs Verurteilten, die im Dezember 2001 nach Mali überführt wurden, wurde für keine weiteren Gefangenen ein Gastland gefunden. Der erste Sträfling, der seine Strafe verbüsst hatte, Elizaphan Ntakirutimana, ist im Dezember 2006 entlassen worden. Er verstarb Ende Januar 2007.

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