Internationales Militärtribunal für den Fernen Osten (Tokio)(IMTFE)
Die Ursprünge des IMTFE liegen in der Konferenz von Kairo während der die drei alliierten Mächte China, Grossbritannien und die USA am 1. Dezember 1943 beschlossen, dass der Krieg zu einem Ende kommen und die Aggression der Japaner bestraft werden müsse. In Artikel 10 der Deklaration von Potsdam vom Juli 1945, forderten die drei alliierten Mächte, dass alle Kriegsverbrecher zur Verantwortung gezogen werden müssten, insbesondere diejenigen, welche Kriegsgefangene misshandelt hatten. In der japanischen Kapitulationserklärung vom 2. September 1945, welche grösstenteils den Inhalt der Deklaration von Potsdam enthielt, verpflichtete sich das oberste Kommando der alliierten Kräfte, die darin enthaltenen Vorgaben zu konkretisieren. Erwähnt wurde darin auch die sofortige Freilassung der Kriegsgefangenen und der zivilen Internierten in den Händen der japanischen Streitkräfte. Parallel dazu riet die 1943 in London geschaffene UNO Kommission für Kriegsverbrechen (UN War Crimes Commission), ebenfalls zur Errichtung eines internationalen Militärgerichtshofs zur Beurteilung der von den Japanern begangenen Verbrechen und Gräueltaten. Als Reaktion auf diese Entwicklungen hat das US State Department Mechanismen entwickelt, welche die Festnahme und Bestrafung der Kriegsverbrecher im Fernen Osten ermöglichen sollte, dies wurde dem obersten Kommando der alliierten Streitkräfte, sowie acht Ländern mitgeteilt (Australien, Kanada, China, Frankreich, Grossbritannien, Neuseeland, den Niederlanden und der Sowjetunion).
An der Konferenz von Moskau vom Oktober 1943 wurde der Sitz des Tribunals in Tokio festgelegt und so kam es folgerichtig am 19. Januar 1946 zur Schaffung des Internationalen Militärgerichtshofes für den Fernen Osten (International Military Tribunal for the Far East, IMTFE), nachdem der Oberbefehlshaber der Alliierten Streitkräfte in der Region, der US-General Douglas MacArthur die Gründungscharta des IMTFE bestätigt hatte.
Im Mai 1946 begann der Prozess gegen 28 angebliche japanische Kriegsverbrecher der Kategorie A (Verbrechen gegen den Frieden der höchsten Verantwortlichen und derjenigen, welche den Krieg geplant und geführt hatten), welche schliesslich die Einzigen der rund 80 Personen in den Händen der Alliierten bleiben sollten, welche für solche Verbrechen der Kategorie A verurteilt werden sollten. Man muss bedenken, dass sich Japan damals unter US-Besetzung befand und dass die USA die notwendigen finanziellen Mittel für das Funktionieren des IMTFE zur Verfügung stellten und auch den Chefankläger stellten. Dies liess sich schwer mit dem Anspruch der Unparteilichkeit und Unabhängigkeit vereinbaren, die einem solchen gerichtlichen Organ eigentlich innesein sollte und liess bald Bedenken aufkommen, ob es sich nicht um ein Instrument purer Siegerjustiz handle.
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