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Kammer für Kriegsverbrechen in Bosnien Herzegowina

Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (IStGHJ) wurde im Mai 1993 vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen geschaffen - während der bewaffnete Konflikt in Bosnien-Herzegowina noch immer wütete. Dieses Gericht entstand aus einer dringlichen Situation heraus und sollte der Wiederherstellung und Erhaltung der internationalen Sicherheit und des internationalen Friedens dienen. Man hat sich für eine internationale Gerichtsbarkeit entschieden, da die nationalen Rechtspflegemechanismen nicht mehr funktionierten; wie andere staatliche Institutionen vermochten sie ihren Aufgaben nicht mehr nachzukommen – in Bosnien-Herzegowina genauso wie in den anderen vom Konflikt in Ex-Jugoslawien betroffnen Ländern.

Allerdings hat das Büro des Hohen Repräsentanten für Bosnien-Herzegowina, welches mit der Aufgabe betraut ist, die Umsetzung des zivilen Teils des Dayton Abkommens (vgl. Annex 10 Dayton Abkommen) zu überwachen und zu koordinieren, im Februar 2002 zusammen mit dem IStGHJ einen gemeinsamen Bericht erstellt, welcher dem UNO Sicherheitsrat als Basis zum Entwurf einer im Juli 2002 angenommenen Strategie diente. Diese sieht vor, Fälle von Beschuldigten der mittleren und unteren Ebene, gegebenenfalls der zuständigen nationalen Gerichtsbarkeit zu übergeben. In den Resolutionen No. 1503 (August 2003) und No. 1534 (März 2004) () hat der Sicherheitsrat die nationalen Gerichte zur Unterstützung des IStGHJ bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen aufgerufen, damit dieser alle Gerichtsverfahren der ersten Instanz bis Ende 2008 und seine gesamte Tätigkeit bis 2010 abschliessen könne.

Bezüglich Bosnien-Herzegowina bedeutete dies, dass gut dreissig Geberländer insgesamt 15,7 Millionen Euro für die Schaffung eines Tribunals gesprochen haben, welches vor Ort angebliche Kriegsverbrecher verurteilen soll, welche ihre Taten in Bosnien-Herzegowina selbst begangen haben. Das Budget für ein fünfjähriges Funktionieren des Tribunals wird auf 38 Millionen Euro geschätzt.

So ist die Spezialkammer für Kriegsverbrechen entstanden, welche mit der Kammer für organisiertes Verbrechen und derjenigen für allgemeine Verbrechen im Rahmen der Strafabteilung des Staatsgerichtshofes von Bosnien-Herzegowina mit Sitz in Sarajewo arbeitet. Die Eröffnung dieser Spezialkammer fand am 9. März 2005 statt und ihre drei Hauptziele und -aufgaben bestehen in:

  • der Entlastung des IStGHJ, damit dieser sich auf die Beschuldigten und Angeklagten hohen Ranges konzentrieren kann, deren Verfahren bis 2010 letztinstanzlich abgeschlossen sein müssen;
  • der Beteiligung am Wiederaufbau des Rechtspflegesystems in Bosnien-Herzegowina; und
  • der Unterstützung des Versöhnungsprozesses in Bosnien-Herzegowina, indem Kriegsverbrecher gerichtlich zur Verantwortung gezogen werden;

Man erachtete in der ersten Phase des Bestehens dieser Kammer eine internationale Präsenz als erforderlich. Die Richtergremien bestehen deshalb aus zwei internationalen und einem einheimischen Richter und auch das übrige Personal der Kammer ist gemischt. Die internationale Präsenz sollte allerdings mit der Zeit abnehmen und bis 2010 vollständig beendet sein.

Die Einrichtung der Spezialkammer stellt eine neue Form von internationalisierten Gerichten dar. Im Unterschied zu ihren Vorgängern ist sie nämlich vollständig in den bosnisch-herzegowinischen Rechtspflegeapparat integriert und funktioniert nicht wie letztere unter der Ägide der UNO (wie z.B. der Spezialgerichtshof für Sierra Leone oder die den Ausserordentlichen Gerichtskammern in Kambodscha Ausserordentlichen Gerichtskammern in Kambodscha).

 

Das Mandat der Kammer besteht nicht nur in der Beurteilung von Fällen, welche ihr durch den IStGHJ übertragen wurden, sondern auch darin, die schwersten Fälle auf nationaler und lokaler Ebene zu beurteilen. Die Kantons- und Bezirksgerichte der beiden Entitäten - der Republika Srpska und der Föderation Bosnien und Herzegowina - ihrerseits behalten die Zuständigkeit in Angelegenheiten, welche als weniger wichtig betrachtet werden.

 

Der erste Angeklagte des IStGHJ, welcher nach seinem Transfer von Den Haag von der nationalen Kammer für Kriegsverbrechen beurteilt wurde, ist Radovan Stankovic. Er war am 14. November 2006 zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt worden für die Verbrechen der rechtswidrigen Gefangenhaltung, Folter, Vergewaltigung und für Mord, begangen zwischen April 1992 und Februar 1993 an nicht-serbischen Zivilisten in der Region von Foca. Am 31. Dezember 2006 wurden insgesamt neun Angeklagte vom IStGHJ an die Kammer für Kriegsverbrechen überwiesen.

 

Mittlerweile funktioniert die Kammer für Kriegsverbrechen vollständig. Am 31. Dezember 2006 waren bereits insgesamt 16 Fälle in erster oder zweiter Instanz hängig (http://www.sudbih.gov.ba/?opcija=predmeti&jezik=e).

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