Spezialgerichtshof für Sierra Leone
Der Grundstein für den Spezialgerichtshof für Sierra Leone (Special Court for Sierra Leone, SCSL) wurde durch die Sicherheitsrats-Resolution 1315 vom 14. August 2000 gelegt. Sie erteilte dem Generalsekretär der Vereinten Nationen den Auftrag, mit der Regierung von Sierra Leone ein Abkommen über die Einrichtung einer gemischten Gerichtsbarkeit zu verhandeln, welche die in diesem Land begangenen Gräueltaten verfolgen soll. Das Abkommen (Agreement between the United Nations and the government of Sierra Leone on the establishment of a Special Court for Sierra Leone) wurde am 16. Januar 2002 in Freetown unterzeichnet. Das Parlament von Sierra Leone hat es im März 2002 ratifiziert.
Der SCSL ist gemäss seinem Statut zuständig, die Verantwortlichen der schlimmsten Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Gesetze von Sierra Leone zu beurteilen, welche auf dem Gebiet des Landes seit dem 30. November 1996 begangen wurden.
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