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Wichtigste Verfahren

Die Prozesse dauerten zweieinhalb Jahre bis zum 4. November 1948. Nur 28 der ursprünglich vorgesehenen 80 verdächtigten Personen der Kategorie A Verbrechen standen schliesslich vor Gericht. Die anderen verhafteten Personen der beiden anderen Gruppen der A-Kategorie, die vor allem Geschäftsleute und wichtige Industrielle umfassten, wurden freigelassen. Bei den schliesslich angeklagten Personen handelte es sich um vier ehemalige Premierminister, drei einstige Aussenminister, vier ehemalige Kriegsminister, zwei ehemalige Marineminister, zwei Ex-Botschafter und drei wichtige Geschäftsmänner, einen kaiserlichen Berater, einen radikalen Theoretiker, sechs ehemalige Generäle und um einen Ex-Admiral und einen Oberst. Die Anklageschrift warf ihnen vor, die Urheber einer Eroberungspolitik gewesen zu sein, welche schrecklichste Gräueltaten ermöglichte und zu verantworten hatte: Morde, medizinische Versuche an Kriegsgefangenen und zivilen Internierten, Zwangsarbeit unter unmenschlichen Bedingungen, Plünderungen öffentlicher und privater Güter, die absichtliche Zerstörung von Städten und Dörfern ohne militärische Notwendigkeit sowie Massenvergewaltigungen und –misshandlungen in sämtlichen Gebieten, in die Japan einmarschiert war.

Von den 28 Angeklagten wurden nur 25 verurteilt, zwei starben während dem Prozess und ein dritter musste wegen schwerer psychischer Leiden hospitalisiert und danach frei gelassen werden. Es kam zu keinem einzigen Freispruch. Sieben Japaner wurden zum Tode verurteilt und die Freiheitsstrafen der anderen bewegten sich zwischen lebenslänglich und 7 Jahren. 1954, als die liberal-demokratische Partei wieder an die Macht kam, wurden jedoch alle Verurteilten, die noch am Leben waren, bedingt entlassen. Die Todesurteile wurden am 23. Dezember 1948 vollzogen (Tod durch den Strang).

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