Die grossen Fälle
Nachdem das Universalitätsprinzip vier Jahrhunderte lang Teil des Völkergewohnheitsrechts bildete, fand es nach dem Zweiten Weltkrieg Eingang in internationale Konventionen. Da fristete es ein unbeachtetes Dasein, bis es im Fall Eichmann Aufsehen erregend zum ersten Mal angewendet wurde. Es handelte sich dabei um die Verurteilung eines Nazi-Funktionärs durch ein israelisches Gericht (s. dazu die philosophisch-journalistische Chronik von Hannah Arendt: „Eichmann in Jerusalem“).
Als wegweisend erwies sich aber der Fall Pinochet; er läutete das Zeitalter des Universalitätsprinzips ein. Die traurige Berühmtheit Pinochets, die trotz der diplomatischen Druckversuche Chiles innovative Entscheidung der britischen Lordrichter und vor allem die weltumspannende und geräuschvolle Berichterstattung der Medien über diese theatralische Sache führten dazu, dass der Fall Pinochet zu einem leuchtenden Leitentscheid für das internationale Strafrecht wurde. Er ist aber nicht der einzige Fall, der die Sachdienlichkeit des Universalitätsprinzips aufzeigen konnte.
Siehe dazu:
http://www.derechos.org/nizkor/chile/juicio/eng.html (englisch und spanisch)
http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/mrm/mrm10-4.htm (deutsch)
Die Relevanz des Weltrechtsprinzips zur Aburteilung der Täter internationaler Verbrechen hat sich im Rahmen der Zusammenarbeit mit den beiden UN ad hoc-Gerichten gezeigt: Verbrecher aus Ruanda und Ex-Jugoslawien, die – vor allem in europäische Länder – geflohen sind, konnten in diesen Ländern nur auf der Grundlage des Universalitätsprinzips strafrechtlich verfolgt werden. - In Belgien fand ein Prozess gegen vier Mönche von Butarse statt, der zur ersten Verurteilung seit der Umsetzung des Universalitätsprinzips führte.
- In Frankreich hat am 26. Juli 1995 ein Untersuchungsrichter einen Haftbefehl gegen den ruandischen Pater Wenceslas Munyeshka wegen angeblichen im Jahre 1994 in Ruanda begangenen Verbrechen erlassen. Der französische Kassationshof hat am 6. Januar 1998 den Haftbefehl bestätigt.
- Nach der Überstellung von Tadic an das Jugoslawien-Tribunal wurden seine drei Kumpanen, deren Auslieferung der ICTY nicht verlangt hatte, in Deutschland zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt.
- Der oberste Gerichtshof der Niederlande bestätigte am 11. November 1997 die Zuständigkeit holländischer Richter zur Verurteilung von Darko Knezevic.
- Das höchste österreichische Gericht bejahte die Zuständigkeit der österreichischen Gerichtsbarkeit zur strafrechtlichen Verfolgung von Cvjetkovic, eines bosnischen Serben, der der Teilnahme an der ethnischen Säuberung von Muslimen in Bosnien verdächtigt wurde. Er wurde schliesslich freigesprochen.
Heutzutage hat sich das Universalitätsprinzip vom Einflussgebiet der beiden ad hoc-Tribunale emanzipieren können und findet auch Anwendung auf Verbrechen, die andernorts begangen wurden. Dank dem Einsatz einiger unabhängiger und couragierter Untersuchungsrichter und dem Engagement von NGOs, die seriöse Dossiers zu flüchtigen (oder sich auf der Durchreise oder in Spitalpflege befindlichen) Kriegsverbrechern erstellen, konnten immer mehr Untersuchungen eröffnet werden. Diese Untersuchungen sind Zeugen einer nationalen Strafpolitik, die den Einflüssen des internationalen Strafrechts immer offener gegenüber stehen. Einige dieser Verfahren haben konkret zu Verhaftungen und Überstellungen geführt.
Der Fall Pinochet ist ein Beispiel dafür.
Der Fall Ely Ould Dah in Frankreich ist ein anderes. In einem beispielhaften Entscheid vom 26. Oktober 2002 hat der Kassationshof festgehalten, dass die französische Gerichtsbarkeit zuständig sei zur Ahndung eines der Folter verdächtigten Mauretaniers, begangen in Mauretanien an Mauretaniern. Dieser konnte sich in der Folge einer bedingten Entlassung, welche Gegenstand einer Untersuchung bildet, nach Frankreich flüchten. Da wartet er auf seinen Prozess vor der Cour d’Assise du Gard.
Schliesslich und ohne Anspruch auf Vollständigkeit ist die Verhaftung von Cavallo durch mexikanische Behörden und seine anschliessende Auslieferung an die Madrid zu erwähnen, welche vom Obersten Gerichtshof Mexikos angeordnet wurde.
Siehe hier für das Verfahren, bevor der Gerichtshof entschieden hat:
http://www.wcl.american.edu/hrbrief/08/3cavallo.cfm
Zusammenfassung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von Mexiko:
http://www.cnn.com/2003/WORLD/europe/06/29/cavallo
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