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Nationale Untersuchungskommission über die Verschwundenen - Bolivien

Geschichtlicher Hintergrund

1952 führte die Nationale Revolutionäre Bewegung (Movimiento Nacionál Revolucionario – MNR) eine Revolution durch und riss die Präsidentschaft an sich. Unter dem Präsidenten Víctor Paz Estenssoro (1960-64) führte die MNR das allgemeine Stimmrecht sowie eine Landwirtschaftsreform ein und verstaatlichte die wichtigsten Zinnminen im Land.

Im Jahre 1964 setzte jedoch eine Militärjunta Estenssoro ab und ersetzte ihn durch René Barrientos Ortuño. Nach seinem Tod im Jahre 1969 folgte eine Periode politischer Richtungslosigkeit, bis die MNR 1971 mit Hilfe einiger Militärs Hugo Banzer Suárez als Präsidenten einsetzte. Er regierte an der Seite der MNR, bis er 1974 die zivilen Politiker absetzte, sie durch ein Militärregime ersetzte und die Grundrechte derogierte. Angesichts von Klagen über Menschenrechtsverletzungen und der finanziellen Krise des Landes organisierte er 1978 Wahlen. Nachdem bis ins Jahr 1980 mehrere Wahlen wegen Betrugs nicht zustande kamen, putschte sich General García Meza gewaltsam an die Macht. Sein Regime, das nur ein Jahr überdauerte, sollte wegen seiner Menschenrechtsverletzungen, seiner Kollusion mit der Drogenmafia, und der wirtschaftlichen Fehlentscheidungen berüchtigt werden.

Nachdem Meza 1981 durch eine Militärrebellion aus dem Amt forciert wurde, folgten innert 14 Monaten drei Militärregime aufeinander, bis im Oktober 1982 allgemeine Wahlen stattfanden. Als Sieger ging Hernán Siles Suazo hervor, der somit 22 Jahre nach seinem ersten Mandat (1956-60) wieder an die Macht kam.

Am 28. Oktober 1982 unterzeichnete Suazo das Dekret Nr. 241, mit dem die Nationale Untersuchungskommission über die Verschwundenen ("Comisión Nacional de Investigación de Desaparecidos") gegründet wurde.

 

Mandat

Die Nationale Untersuchungskommission über die Verschwundenen verfügte nur über ein beschränktes Mandat. So waren z.B. Fälle von Folter, extralegalen Hinrichtungen, willkürlichen Verhaftungen oder Verletzungen des Eigentums nicht inbegriffen. Nur die Fälle des zwangsweisen Verschwindenlassens in der Periode zwischen 1964 und 1982 waren Objekt der Untersuchungen.

 

Zusammensetzung

Die Kommission setzte sich aus acht Mitgliedern unter der Leitung des Untersekretärs des Verteidigungsministeriums zusammen. In ihr sassen auch Vertreter der zwei wichtigsten NGOs in der Frage der Verschwundenen: Die Ständige Versammlung für Menschenrechte in Bolivien ("Asamblea Permanente de Derechos Humanos de Bolivia") und die Vereinigung der Familien der verschwundenen Häftlinge ("Asociación de Familiares de Detenidos Desaparecidos").

 

Funktionsweise

Die Nationale Untersuchungskommission über die Verschwundenen war die erste Wahrheitskommission in Südamerika. Sie erhielt Berichte über 155 Fälle des zwangsweisen Verschwindenlassens, die zwischen 1967 und 1982 verübt wurden. Die Kommission erhielt Briefe und Fotographien der hinterbliebenen Familien und konnte auf die Berichte von Ermittlern und forensischen Medizinern zurückgreifen, die für sie arbeiteten. Obwohl in Einzelfällen die sterblichen Überreste von Verschwundenen gefunden werden konnten, führten die Untersuchungen in den meisten Fällen nicht zu abschliessenden Ergebnissen.

 

Bericht

Die Kommission wurde 1984, bevor sie ihre Arbeit abschliessen konnte, aufgelöst, und konnte ihren abschliessenden Bericht nie veröffentlichen. Es ist nicht bekannt, wo sich die Dokumente der Kommission befinden. Das Nationalarchiv Boliviens versichert, dass sie nicht in seinem Besitz seien, und niemand weiss mit Sicherheit, ob sie nicht vernichtet wurden.

 

Folgen

Nach diesem Misserfolg der Kommission initiierten der bolivianische katholische Arbeiterverband, die katholische und methodistische Kirche, die Universität San Simón von La Paz, die Journalistengewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen und Familien der Opfer mit Hilfe einiger Politiker eine Protestbewegung gegen Luis García Meza und 55 seiner wichtigsten Getreuen. Zuerst wurde 1984 eine Petition an den Nationalkongress gerichtet, und 1986 wurde der Oberste Gerichtshof angerufen. 1992 wurden Luis García Meza und Luis Arce Gómez zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. García Meza sitzt zur Zeit im Gefängnis Chonchocoro, in La Paz ein, nachdem er von Brasilien ausgeliefert worden war. Etwa 50 weitere Personen wurden ebenfalls verurteilt.

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