Wahrheitskommissionen in Uganda
Uganda ist das einzige Land, in dem auf Initiative der Regierung hin zwei Wahrheitskommissionen eingerichtet wurden. Denn die ugandische Bevölkerung hatte in nur zwanzig Jahren die traurige Erfahrung verschiedenster Formen von Menschenrechtsverletzungen und Machtmissbräuchen machen müssen, die in krasser Weise sowohl gegen die eigene Verfassung wie gegen grundlegende Menschenrechtsnormen verstiessen. Die erste Wahrheitskommission wurde 1974 geschaffen, die zweite 1986. Die beiden Kommissionen, obwohl zeitlich nahe beieinander gelegen, entstanden vor unterschiedlichem politischem Hintergrund, unter unterschiedlichen Regierungen und konzentrierten sich auf verschiedene Zeitabschnitte, obwohl sich die untersuchten Perioden teilweise überschnitten.
Die Geschichte Ugandas im 20. Jahrhundert war komplex und bewegt. Das Land wurde 1962 unter Edward Muteesa II, der gleichzeitig Präsident und Oberbefehlshaber der Streitkräfte wurde, unabhängig, mit Milton Obote als Premierminister. 1966 stürzte dieser Mutesa, ernannte sich selbst zum Präsidenten und eröffnete damit eine Ära von Putschen und Gegen-Putschen, welche bis in die 80er Jahre anhalten sollte. Sein sozialistisches Regime machte ihn im Westen sehr unpopulär und es wurde von den Militärs rasch destabilisiert. 1971 wurde Obote von seinem Armeechef, Idi Amin, gestürzt.
Letzterer übernahm die Macht 1971 und beherrschte Uganda während 10 Jahren mit Hilfe seines Militärregimes. Anfänglich wurde Idi Amin sowohl von Uganda wie von der Weltgemeinschaft mit offenen Armen empfangen. Er befreite zuerst eine grosse Zahl von politischen Gefangenen und löste die von Obote installierte Geheimpolizei auf. Doch bald schon schuf er seine eigenen Geheimdienste, welche dazu dienten, jede Opposition im Keim zu ersticken. Diese Geheimdienste wurden insbesondere auf Amins politische Gegner angesetzt, aber auch auf andere Gruppen, welchen Amin kein Vertrauen schenkte. Man geht davon aus, dass in Uganda über 300’000 Menschen unter Amins Regime umkamen. Seine Herrschaft fand mit dem ugandisch-tansanischen Krieg von 1979 ein Ende, in dem tansanische Truppen unterstützt durch Exilugander in Uganda einmarschierten. Milton Obote kam an der Spitze des Uganda People's Congress (UPC) wieder an die Macht, die er bis 1985 innehaben sollte. Diese erneute Machtergreifung löste eine Rebellion der Nationalen Widerstandsarmee (National Resitance Army, NRA) von Yoweri Museveni aus. Fünf Jahre später wurde Obote von General Tito Okello gestürzt, der während sechs Monaten die Herrschaft über Uganda innehatte und dann seinerseits nach einem Buschkrieg von der Nationalen Widerstandsarmee unter dem Kommando von Yoweri Museveni, dem jetzigen Präsidenten Ugandas, von der Macht verdrängt wurde. Der Konflikt zwischen der Nationalen Befreiungsarmee Ugandas (Uganda National Liberation Army, UNLA) und Rebellengruppen war geprägt von massiven Menschenrechtsverletzungen von Seiten der UNLA und verursachte den Tod von über 100’000 Menschen.
Ouganda 1974
Historishes
Die Untersuchungskommission über das Verschwinden von Menschen in Uganda seit dem 25. Januar 1971 (Commission of Inquiry into the Disappearances of People in Uganda since 25 January, 1971) wurde von Idi Amin im Juni 1974 gebildet. Sie war die erste solche Institution, welche von einer Regierung geschaffen wurde, um Menschenrechtsverletzungen zu dokumentieren und Empfehlungen abzugeben. Dennoch galt Idi Amins Regime Ende der 70er als eines der schlimmsten der Welt, unter dem mehrere Tausend Zivilisten durch seine Sicherheitskräfte umgebracht wurden.
Die Kommission wurde per präsidialem Dekret, auf der Grundlage des Gesetzes über die Untersuchungskommission von 1914, auf starken öffentlichen Druck hin - ausgelöst durch das Verschwindenlassen von Personen in den ersten Jahren von Amins Regime – geschaffen. Die Tatsache, dass diese Kommission unter dem Regime arbeiten musste, deren Verstösse es zu untersuchen und dem es Empfehlungen abzugeben hatte, stellte eine einmalige Situation dar. So bestand ihre Hauptaufgabe denn auch vor allem darin, Empfehlungen abzugeben, wie solche Missbräuche durch die Sicherheitskräfte der Regierung in Zukunft vermieden werden könnten. Befolgt wurden diese aber nie, da die Kommission ja nicht aufgrund ehrlicher politischer Absichten und mit der glaubhaften Absicht einer Änderung der Menschenrechtspolitik – und -praxis geschaffen worden war.
Mandat
Das Mandat der Kommission bestand in Untersuchungen der Praxis des Verschwindenlassens, welche von der Armee in den ersten Jahren von Amins Herrschaft, also vom 25. Januar 1971 bis zum Juli 1974, betrieben worden war. Kraft präsidialem Dekret hatte die Kommission die Kompetenz, Zeugenaussagen zu erzwingen und Indizien von öffentlichen Quellen zu verlangen. In Wirklichkeit wurden aber viele Informationen von Regierungsstellen zurückgehalten, insbesondere von den Polizeikräften und vom militärischen Geheimdienst.
Zusammensetzung
Die Kommission bestand aus vier Personen: einem pakistanischen Richter, welcher den Vorsitz inne hatte, zwei ugandischen Polizeikommissaren sowie einem Offizier der ugandischen Armee.
Arbeitweise
Da sie keine gerichtliche Funktion im engeren Sinne inne hatte, beschränkte sich die Rolle der Kommission auf die Untersuchungstätigkeit und das Erstellen eines Berichtes über die Praxis des Verschwindenlassens.
Trotz den Schwierigkeiten, welche oben angesprochen wurden, brachte es die Kommission fertig, in einem Jahr 545 Zeugen anzuhören und 308 Fälle von Verschwindenlassen zu dokumentieren. Die Anhörungen waren normalerweise öffentlich, ausser wenn das Gegenteil beantragt worden war. Im Lichte der praktischen Schwierigkeiten und des herrschenden politischen Klimas ist es erstaunlich, wie viele Fälle die Kommission überhaupt zu ermitteln vermochte.
Bericht
Die Kommission schloss ihren Bericht 1975 ab unter dem Titel “Report of the Commission of Inquiry into the Disappearances of People in Uganda since the 25th January 1971”. Darin kam sie zum Schluss, dass die Hauptverantwortung für das Verschwindenlassen von Menschen bei dem Public Safety Unit (PSU) und dem State Research Bureau (SRB) lag. Beide Institutionen waren von Idi Amin geschaffen worden. Im Bericht wurden auch Offiziere der Armee des Machtmissbrauchs beschuldigt. Der Militärpolizei sowie dem Geheimdienst wurde vorgeworfen, in die unzähligen Fälle von Verschwindenlassen involviert gewesen zu sein.
Die Kommission beendete ihre Arbeit mit spezifischen Empfehlungen bezüglich Reformen der Polizei- und Sicherheitskräfte, sowie der Ausbildung der Behörden in der Umsetzung von Bürgerrechten.
Folgen
Es ist erwähnenswert, dass Idi Amin den Bericht der Kommission nie veröffentlicht hatte und ihre Empfehlungen nie umsetzte. Im Grossen und Ganzen war der Einfluss des Rapportes auf die Praktiken der Regierung Amin gering.
Des Weiteren seien die vier Mitglieder der Kommission, gemäss Nachforschungen des britischen Journalisten Richard Carver, der sich spezifisch mit der Arbeit der Kommission auseinandergesetzt hatte, nach Einreichen ihres Berichtes gezielten staatlichen Repressalien ausgesetzt gewesen: der pakistanische Richter habe seine Anstellung bei der Regierung verloren, ein anderes Kommissionsmitglied sei wegen Mord zum Tode verurteilt worden, ein drittes sei geflohen, um einer Verhaftung zu entgehen. Zusammenfassen kann man wohl sagen, dass die Kommission den durch Idi Amins Sicherheitskräfte verübten Missbräuchen keinen Einhalt gebieten konnten – im Gegenteil: diese nahmen in den folgenden Jahren dramatisch zu und bescherten Amin den Übernamen „Schlächter von Uganda“.
Dennoch war die Arbeit dieser Kommission essentiell für die Schaffung einer historischen Wahrheit, welche zwar von den revisionistischen Alliierten Amins, in Uganda genau so wie auf dem internationalen Parkett, mit Füssen getreten wurde. Sie vermochte aber weder den gewalttätigen Praktiken der Regierung Idi Amins noch den Missbräuchen des Regimes Obote, welches unmittelbar darauf folgte, zu verhindern. Dies lässt die Vermutung aufkommen, dass die Kommission, weit entfernt von einem ernsthaften Versuch der Vergangenheitsbewältigung, nur dazu diente, die internationale Kritik zum Schweigen zu bringen.
Ouganda 1986
Historishes
Als die National Resistance Army (NRA) von Yoweri Museveni Milton Obote 1986 stürzte, hatte Uganda 20 Jahre Terror und Staatsgewalt hinter sich. Hunderttausende Zivilisten hatten unter der Militärdiktatur Idi Amins (1971-79) und unter der zweiten Regierung Obotes (1980-85) ihr Leben verloren. Zahlreiche andere wurden Opfer von willkürlichen Verhaftungen, Prügelstrafen, Folter und anderer Menschenrechtsverletzungen.
1986 unternahm Museveni den Versuch, das Menschenrechtsimage von Uganda etwas zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, begann die NRA Soldaten und Zivilisten für begangene Verbrechen zu verfolgen.
Viele sehen in den massiven Menschenrechtsverletzungen den Hauptauslöser des Sturzes Obotes. Der Putsch der Nationalen Widerstandsarmee Musevenis wird, sowohl in Uganda wie international, vor allem als Kampf gegen die Machtmissbräuche der Regime von Idi Amin und Milton Obote gesehen. Kurz nach seiner Machtergreifung hat Museveni durch das Justizministerium die Menschenrechtsuntersuchungskommission (Commission of Inquiry into Violations of Human Rights) einsetzten lassen. Ihr Mandat bestand in der Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen, welche unter den Vorgängerregimen begangen worden waren. Die Menschenrechtskommission stand oft im Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit in Uganda und wurde zu Beginn ihrer Arbeit breit unterstützt. Doch mit der Zeit wuchs die Kritik, und die Bevölkerung begann den Glauben an die Arbeit der Kommission zu verlieren. Dennoch muss man erwähnen, dass die meisten Verhandlungen öffentlich geführt und sogar über das staatliche Radio verbreitet wurden, was zu einer beträchtlichen Sensibilisierung der Bevölkerung für Menschenrechtsfragen führte.
Mandat
Die Kommission hatte den Auftrag, Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen, die von der Unabhängigkeit Ugandas bis zur Machtübernahme Musevenis, also zwischen dem 9. Oktober 1962 und dem 25. Januar 1986, begangen worden waren. Justizminister Joseph Nyamihana Mulenga schuf sie mit dem Commission of Inquiry Act vom 16. Mai 1986 und beauftragte sie mit der Untersuchung sämtlicher Aspekte von Menschenrechtsverletzungen, Rechtsmissbräuchen und anderen Machtüberschreitungen, die durch die entsprechenden Regime und ihre Funktionäre an der ugandischen Zivilbevölkerung begangen worden waren. Im Speziellen bezog sich das Mandat auf die Untersuchung: - der Ursachen und Umstände von Massakern und aller Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit willkürlichen Tötungen;
- der Ursachen und Umstände der unzähligen willkürlichen Verhaftungen, der Gefangennahmen ohne Prozesse, der willkürlichen Gefängnisstrafen, sowie der Verweigerungen fairer Verfahren;
- von Folterungen und anderen grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen;
- der Art und Weise, mit der Vertreter des Staatsicherheitsdienstes ihre Funktionen ausübten; des Umfangs der durch deren Praktiken und Verfahren verursachten Menschenrechtsverletzungen, sowie des Ausmasses der Einflussnahme von Staatsvertreter auf die Justiz;
- der Ursachen und Umstände, welche die massiven Vertreibungen, Ausweisungen und das Verschwindenlassen von Personen umgaben;
- der diskriminierenden Behandlung durch Personen im öffentlichen Dienst, welcher Menschen aufgrund ihrer Rasse, ihrer Stammeszugehörigkeit, ihrer Herkunft, ihrer politischen Meinung, ihres Glaubens oder Geschlechts wegen ausgesetzt waren;
Das Mandat der Kommission war somit sehr weit gefasst. Dennoch konzentrierten sich ihre Untersuchungen auf willkürliche Verhaftungen, Gefangennahmen, Folterungen und Tötungen, welche durch die Sicherheitskräfte der Regierung begangen worden waren. Das Gesetz, mit dem die Kommission geschaffen worden war, erteilte ihr auch den Auftrag, mögliche Mittel zu untersuchen, welche eine Wiederholung solcher Missbräuche zu verhindern helfe.
Zusammensetzung
Die Kommission wurde vom Richter des Obersten Gerichtshofes, Arthur Oder, präsidiert und enthielt fünf weitere Mitglieder, Ben B. Oluka als Kommissionssekretär, sowie Edward Khiddu-Makubuya, Jack Luyombya, John Kawanga und John Nagenda.
Arbeitweise
Die Zeitperiode, welche die Untersuchungskommission abzudecken hatte, war erstaunlich lange und umfasste die 24 Jahre vom 9. Oktober 1962 bis zum 25. Januar 1986, dem Datum, an dem sie ihre Arbeit aufnahm. Die Kommission sah sich einer Vielzahl von Schwierigkeiten ausgesetzt, vornehmlich verursacht durch das Fehlen finanzieller Mittel, was zu einer bedeutenden Einschränkung und Verzögerung ihrer Arbeit führte. Nach zwei Jahren Arbeit hatte sie sogar gänzlich zu funktionieren aufgehört, bis die Ford Foundation der Ugandischen Regierung eine Spende von 93’000 Dollar überwies, damit die Kommission ihre Arbeit fortsetzen könne. Dennoch geriet diese Anfang 1991 wieder in finanzielle Schwierigkeiten.
Bericht
Trotz einem erheblichen Rückstand, verursacht durch die ungenügende finanzielle Ausstattung, kombiniert mit der Unsicherheit, welche gewisse Gebiete des Landes beherrschte, hat die Kommission schliesslich 1994 einen 720-seitigen Bericht veröffentlicht, welcher eine Darstellung der Menschenrechtsverletzungen enthielt, welche zwischen 1962 und 1986 in Uganda begangen worden waren. Im Bericht wurde unter anderem auch die Empfehlung abgegeben, die Menschenrechtserziehung in den allgemeinen Lehrplan von Schulen, Universitäten und in das Ausbildungsprogramm von Armee und anderen Sicherheitskräften aufzunehmen. Dennoch wurde von vielen Seiten kritisiert, die Kommission hätte nur dem politischen Ziel gedient, die aktuelle Regierung zu legitimieren.
Folgen
Abschliessend kann man wohl davon ausgehen, dass die Untersuchungskommission von 1986 wohl tatsächlich als klassisches Beispiel einer Wahrheitskommission betrachtet werden kann, die mit dem alleinigen Ziel geschaffen wurde, die Vorgängerregime zu diskreditieren.
Bibliografie
Hayner Priscilla B., « Fifteen Truth Commissions – 1974 to 19944 : A Comparative Study, Human Rights Quarterly 16 (1994) 597 – 655.
Carver Richard, « Called to account : How African Gouvernments Investigate Human Rights Violations », 89(356) African Affairs (1990).
Uganda : Legal Notice Creating the Commission of Inquiry into Violations of Human rights, The Commissions of Inquiry Act. Legal Notice No. 5 (May 16, 1986), disponible sur: http://www.usip.org/library/tc/doc/charters/tc_uganda.html
The Report of the Commission of Inquiry into Violations of Human Rights: Findings, Conclusions and Recommendations (Oct 1994)
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