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Last modified on: 02.04.2012

Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda

Als Folge der ‘massiven’ Verletzungen des humanitären Völkerrechts (und der Menschenrechte) im ehemaligen Jugoslawien und Ruanda, beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen im Mai 1993 und November 1994 die Gründung zweier internationaler Strafgerichtshöfe, um die für die Vergehen Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen. Diese zwei Strafgerichtshöfe sind die ersten für die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechern verantwortlichen internationalen juristischen Institutionen seit den Nürnberger und Tokioter Prozessen 1945.

Nach dem Völkermord in Ruanda, beschloss die internationale Gemeinschaft im Rahmen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, einen internationalen Strafgerichthof zu errichten, der zur Aufgabe haben sollte, die an dem in Ruanda zwischen dem 1. Januar und dem 13. Dezember 1994 verübten Völkermord sowie anderen schweren Verstössen gegen das humanitäre Völkerrecht beteiligten Personen zu verurteilen.

Der Internationale Strafgerichtshof für Ruanda (ICTR) mit Sitz in Aruscha (Tansania) wurde am 8. November 1994 durch  die Sicherheitsratsresolution 955 gegründet. Die Anklagebehörde und die Strafkammern befinden sich in Aruscha, während die Berufungskammer in Den Haag (Niederlande) sitzt. Die ersten Anklageschriften wurden im November 1995 nach der Wahl der ersten Richter erhoben.

Seiner in den Sicherheitsratsresolutionen 1503 und 1534 festgelegten Strategie der Beendigung der Tätigkeit des Strafgerichtshofes folgend, hat dieser Ende 2004 alle Ermittlungen beendet und muss alle Verfahren, einschliesslich der Berufungsprozesse, bis 2010 abschliessen, unabhängig davon ob die Hauptverantwortlichen gefasst worden sind.

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