1995
Bundesbeschluss vom 21. Dezember 1995 über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts.
Am 21. Dezember 1995 hat die Bundesversammlung den Bundesbeschluss über die Zusammenarbeit mit den Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts angenommen, welches der Schweiz die Zusammenarbeit mit dem Jugoslawien (ICTY) und dem Ruanda (ICTR) Tribunal ermöglicht. Am 12. Februar 2003 hat der Bundesrat den Geltungsbereich dieses Bundesbeschlusses auf den Spezialgerichtshof für Sierra Leone ausgedehnt.
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