2003
Revision des Militärstrafgesetzes.
Die eidgenössischen Kammern haben am 19. Dezember 2003 eine Revision des Militärstrafgesetzes zum Zeugenschutz gutgeheissen. Gleichzeitig wurde ein neuer Artikel 9 Absatz 1bis eingefügt, gemäss welchem das Militärstrafgesetz nur auf jene mutmasslichen Kriegsverbrecher anwendbar ist, welche sich auf schweizerischem Territorium befinden und einen „engen Bezug“ zur Schweiz aufweisen. *
Anerkennung des armenischen Genozids.
Am 16. Dezember 2003 hat der Nationalrat mit einem Postulat den armenischen Genozid im Jahre 1915 anerkannt. Am 13. März 2001 noch hat der Nationalrat ein anderes Postulat, welches die Anerkennung des armenischen Völkermords verlangte, abgelehnt.
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Einfache Anfrage. Ehemaliger tunesischer Minister der Folter angeklagt.
Am 29. September 2003 wurde im Nationalrat eine einfache Anfrage in Bezug auf die Immunität in der Schweiz eines ehemaligen tunesischen Ministers, welcher der Folter angeklagt ist, hinterlegt. *
Parlamentarische Initiative. Das organisierte Verbrechen an Kindern ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Am 19. Juni 2003 wurde eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche fordert, dass das organisierte Verbrechen an Minderjährigen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit und als Verstoss gegen die Interessen der internationalen Gemeinschaft eingestuft werde. Der Nationalrat hat der Initiative im Oktober 2004 Folge gegeben.
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