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Frankreich

Maurice Papon war von 1942 bis zur Befreiung Frankreichs Generalsekretär des Bezirks der Gironde, und in dieser Funktion für alle Angelegenheiten betreffend die Juden verantwortlich.

Als Folge der Einreichung mehrerer Klagen von Familien von Verschleppten wurde der ehemalige Vichy-Funktionär am 2. April 1998 von der Cour d’Assises de la Grionde wegen Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit verurteilt. Das Gericht befand, dass Papon zwischen Juli 1942 und 1944 acht Zugkonvois zwecks Verschleppung von 1560 Personen via Dancy nach Bergen-Belsen und Auschwitz organisiert hatte.

Papon legte Beschwerde ein. Da er sich am Tag vor der Prüfung seiner Beschwerde nicht im Gefängnis gemeldet hatte, wie es das französische Recht verlangt, wurde auf seine Eingabe nicht eingetreten. Maurice Papon beschloss folglich, das Land zu verlassen und in der Schweiz Zuflucht zu suchen. Er wurde rasch entdeckt. Am 22. Oktober 1999 entschied der Bundesrat, Papon nach Frankreich auszuweisen.

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