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Bosnien-Herzegowina

Die Genfer Polizei hatte den Serben G.G. aus Bosnien, welcher der Verletzung des Kriegsrechts und des Kriegsgewohnheitsrechts (Art. 109 Militärstrafgesetz) verdächtigt wurde, festgenommen und in Untersuchungshaft versetzt. Ihm wird vorgeworfen, im Sommer 1992 in den Lagern von Omarska und Keratem mehrere Inhaftierte geschlagen oder in ihrer Würde verletzt zu haben.

Am 18. April 1997 hat ihn das Militärgericht der Division 1 mangels Beweisen freigesprochen. Das Urteil finden sie hier (in französisch).

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