Kontext Nazi-Deutschland
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges fanden in Deutschland selber und auch in anderen Ländern zahlreiche Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Verantwortliche von Nazi-Verbrechen statt. Es ist nicht möglich, hier eine Übersicht über alle Prozesse zu geben. Im Folgenden sollen die Grundzüge des Hauptkriegsverbrecherprozesses in Nürnberg sowie der Nachfolgeprozesse vor anderen Gerichten kurz dargestellt werden.
Völkerrechtliche Grundlage
Die deutsche Wehrmacht kapitulierte am 7./8. Mai 1945 bedingungslos. Die Alliierten (USA, Sowjetunion, Grossbritannien und Frankreich) übernahmen die oberste Regierungsgewalt in Deutschland, bildeten einen alliiierten Kontrollrat und teilten Deutschland in vier Besatzungszonen auf.
Mit dem Londoner Abkommen vom 8. August 1945[1] der Alliierten wurde das Internationale Militärtribunal (IMT) zur Verfolgung der deutschen Hauptkriegsverbrecher eingesetzt. Anhang III des Abkommens enthielt das Statut des Internationalen Militärgerichtshofes (IMT-Statut[2]).
Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher
Gemäss Art. 1-3 des Londoner Abkommens werden Kriegsverbrecher, für deren Verbrechen kein geografischer Ort bestimmbar ist, vom IMT abgeurteilt. Für die übrigen deutschen Kriegsverbecher gilt nach den Art. 4 und 6 des Abkommens das Territorialitätsprinzip: Das heisst, die Gerichte jenes Staates sind in Anwendung des entsprechenden Landesrechts zuständig, auf dessen Gebiet die Verbrechen verübt wurden.
Die Zuständigkeit des IMT erstreckte sich sachlich auf:
- Verbrechen gegen den Frieden;
- Kriegsverbrechen und
- Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Art. 6 IMT-Statut).
Das IMT setzte sich aus vier Richtern und vier Stellvertretern zusammen, die von den vier Alliierten gestellt wurden (Art. 2 IMT-Statut). Gemäss Art. 13 IMT-Statut gab sich das Tribunal eine eigene Verfahrensordnung[3].
Vom IMT wurden insgesamt 24 Personen angklagt. Der Prozess fand vom 14. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 statt. Zwölf Angeklagte wurden zum Tode verurteilt, drei freigesprochen, sieben weitere wurden zu Freiheitsstrafen zwischen 10 Jahren und lebenslänglich verurteilt. In einem Fall wurde das Verfahren aus gesundheitlichen Gründen eingestellt und ein Angeklagter hat vor Prozessbeginn Selbstmord begangen[4].
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Angeklagter
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Urteil
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Profil in TW
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Bormann Martin
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Todesurteil (in Abwesenheit)
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√
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Dönitz Karl
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10 Jahre Haft
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Frank Hans
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Todesurteil
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√
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Frick Wilhelm
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Todesurteil
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√
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Fritzsche Hans
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Freispruch
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√
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Funk Walther
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Lebenslange Haft
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√
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Göring Hermann
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Todesurteil
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√
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Hess Rudolf
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lebenslange Haft
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√
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Jodl Alfred
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Todesurteil
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√
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Kaltenbrunner Ernst
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Todesurteil
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√
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Keitel Wilhelm
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Todesurteil
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√
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Krupp Gustav
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Verfahrenseinstellung
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√
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Ley Robert
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Selbstmord vor Prozessbeginn
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√
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von Neurath Konstantin
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15 Jahre Haft
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√
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von Papen Franz
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Freispruch
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√
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Raeder Erich
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lebenslange Haft
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√
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von Ribbentrop Joachim
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Todesurteil
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√
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Rosenberg Alfred
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Todesurteil
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√
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Sauckel Fritz
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Todesurteil
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√
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Schacht Horace
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Freispruch
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√
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von Schirach Baldur
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20 Jahre Haft
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√
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Seyss-Inquart Arthur
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Todesurteil
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√
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Speer Albert
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20 Jahre Haft
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√
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Streicher Julius
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Todesurteil
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√
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Entgegen der ursprünglichen Absicht und vor dem Hintergrund der zunehmenden Spannung zwischen der Sowjetunion und den Vereinigten Staaten fanden vor dem IMT keine weiteren Verfahren mehr statt.
Nürnberger Nachfolgeprozesse
Gestützt auf das am 20. Dezember 1945 erlassene Kontrollratsgesetz Nr. 10 (KRG 10[5]) wurden vor Militärgerichten unter Leitung der einzelnen Besatzungsmächte die sog. Nürnberger Nachfolgeprozesse durchgeführt. Das KRG 10 sollte sicher stellen, dass die von Deutschen während der Zeit des Dritten Reiches begangenen Verbrechen in allen vier Besatzungszonen auf einer einheitlichen strafrechtlichen Grundlage verfolgt wurden. Das KRG 10 übernahm das materielle Strafrecht aus dem IMT-Statut – damit beruhten die Nachfolgeprozesse nicht auf dem völkerrechtlichen IMT-Statut und dem Londoner Abkommen, sondern auf einer besatzungsstrafrechtlichen Grundlage. Verfahren gegen Deutsche, die Verbrechen an Deutschen begangen hatten, konnten gestützt auf das KRG 10 an deutsche Gerichte abgetreten werden. Davon hatten die französische, britische und sowjetische Besatzungsregierung Gebrauch gemacht. Die amerikanische Militärregierung hat die Verfahren zunächst vor eigenen Besatzungsgerichten durchgeführt.
Verfahren vor US-amerikanischen Militärgerichten
Besonders hervorzuheben sind die zwölf grossen Verfahren, die bis Mitte 1949 vor US-amerikanischen Militärgerichten durchgeführt wurden. In diesen Prozessen wurden die Angeklagten zu spezifischen Tätergruppen zusammengefasst:
- Ärzte-Prozess: Anklage wegen Eusthanasie-Programm, Menschenversuchen, Tötungen für das Anlegen einer Skelettsammlung.
- Milch-Prozess: Prozess gegen Generalfeldmarschall Milch wegen Mitwirkung am Kriegsrüstungsprogramm.
- Juristen-Prozess: Prozess gegen 16 Mitarbeiter des Reichs-Justizministeriums oder von Sondergerichten.
- SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt: Anklage wegen Verwaltung der Konzentrationslager.
- Flick-Prozess: Prozess gegen den Industriellen Flick und Mitarbeiter u.a. wegen Ausbeutung von Zwangsarbeitern.
- IG-Farben-Prozess: Prozess wegen Verschwörung zum Angriffskrieg, Ausbeutung von Zwangsarbeitern, Kriegsgefangenen und KZ-Insassen.
- Geiselmord-Prozess: Anklage wegen illegaler Erschiessung von Geiseln auf dem Balkan.
- RuSHA-Prozess: Verfahren gegen Angehörige des Rasse- und Siedlungshauptamtes der SS u.a. wegen Mitwirkung an der Ausrottung von Juden und Polen und der Verschleppung von arischen Kindern aus den besetzten Gebieten nach Deutschland.
- Einsatzgruppen-Prozess: Anklage wegen Teilnahme an Tötungsaktionen in den besetzten Ostgebieten.
- Krupp-Prozess: Prozess gegen den Industriellen Krupp u.a. wegen Ausbeutung von Zwangsarbeitern.
- Wilhelmstrassen-Prozess: Verfahren gegen leitende Beamte des NS-Regimes wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
- OKW-Prozess: Prozess gegen höchste Offiziere der Wehrmacht wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Die Prozessunterlagen (Grundlagen, Anklage, Protokolle, Urteile etc.) zu diesen Verfahren finden sich hier: http://www.mazal.org/NMT-HOME.htm. Weiter Infos zu diesen und anderen Prozessen: http://www.ess.uwe.ac.uk/WCC/warcrimindex.htm
Vor amerikanischen Militärgerichten fanden noch eine Vielzahl weiterer Verfahren statt. Insgesamt wurden Prozesse gegen 1941 Personen geführt.
Verfahren vor britischen, französischen und sowjetischen Gerichten
Auch vor Gerichten der anderen Besatzungsmächte fanden Verfahren gegen deutsche Kriegsverbrecher statt. Vor britischen Militärgerichten wurden auch Prozesse in Italien und den Niederlanden durchgeführt, vor allem gegen Mitarbeiter in Konzentrationslagern. Französische Gerichte wurden nicht nur in der Besatzungszone aktiv, sondern auch in Nordafrika und in Frankreich selber. Neben deutschen NS-Verbrechern wurden auch Kollaborateure des Vichy-Regimes angeklagt. Die Sowjetunion führte schon während des Krieges in den zurückeroberten Gebieten Prozesse gegen Kriegsverbrecher durch. In der sowjetischen Besatzungszone wurden vor allem Angehörige von Konzentrationslagern verurteilt.
Prozesse in anderen Staaten
Auch andere Länder führten Prozesse gegen Deutsche durch, so z.B. Belgien, Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen, Jugoslawien, die Tschechoslowakei und Israel.
[1] deutsch: www.icls.de/dokumente/imt_londoner_abkommen.pdf
english: www.icls.de/dokumente/imt_london_agreement.pdf; www.yale.edu/lawweb/avalon/imt/proc/imtchart.htm,
français: www.icrc.org/dih.nsf/52d68d14de6160e0c12563da005fdb1b/e
f25b8f448034148c1256417004b1ce6?OpenDocument
[2] deutsch: www.icls.de/dokumente/imt_statut_dt.pdf
english: www.icls.de/dokumente/imt_statute.pdf; www.yale.edu/lawweb/avalon/imt/proc/imtconst.htm,
français: www.icrc.org/dih.nsf/52d68d14de6160e0c12563da005fdb1b/
ef25b8f448034148c1256417004b1ce6?OpenDocument
[3] english: www.yale.edu/lawweb/avalon/imt/proc/imtrules.htm
[4] english (Urteil des IMT): www.yale.edu/lawweb/avalon/imt/proc/judcont.htm
[5] english: www.yale.edu/lawweb/avalon/imt/imt10.htm
deutsch: www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz10.htm |