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Ahmad Mohammed Harun

Kontext : Darfur Suchen
Urteilsort : IStGH Suchen
Status : Gesucht - Haftbefehl
Statusbeschreibung : Der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt; Erlassen eines Haftbefehls durch den Internationalen Strafgerichtshof am 2.Mai 2007; Am 19. September erliess Interpol eine sogenannte 'Rote Notiz' gegen Kushayb
Funktion : Ehemaliger sudanesischer Innenstaatssekretär; Leiter des Darfur Security Desk
FaktenVerfahrenKontext
Ahmad Mohammed Harun wurde ungefähr 1964 als Mitglied des Bargou Stammes in der Provinz Nord-Kordofan im Sudan geboren. Er studierte an der Cairo University und wurde zum Richter ausgebildet. Nach 1990 wurde er in den sudanesischen Geheim- und Sicherheitsdienst (Intelligence and Security Service) berufen, wo er bis ca. 2005 aktiv war. 1995 wurde er Chief of Staff des Gouverneurs der Provinz Nord-Kordofan. Eine seiner Aufgaben war dort, lokale Stämme zu mobilisieren und in die so genannten Popular Defence Forces (PDF) zu integrieren (Reservisteneinheiten die, basierend auf dem Popular Defence Force Act von 1989, zur Bekämpfung von Aufständen eingesetzt werden) und sie so zur Niederschlagung eines internen Aufstandes in der Provinz zu benutzen – eine Taktik die nun auch in Darfur angewendet wird.

Harun ist Mitglied der regierenden National Congress Party, war sudanesischer Innenstaatssekretär und wurde in der ersten Hälfte des Jahres 2003 zum Leiter des "Darfur Security Desk" ernannt. Zu seinen Hauptaufgaben in dieser Position gehört die Organisation und Durchführung von Rekrutierung, Finanzierung und Bewaffnung der Janjaweed Milizen, welche von der sudanesischen Regierung im Kampf gegen die Rebellengruppen Sudan Liberation Movement / Army (SLM/A) und des Justice and Equality Movement (JEM), eingesetzt wurden. Diese Miliz wuchs auf eine Stärke von mehreren tausend Kämpfern an.

Gemäss IStGH-Ankläger setzte Harun die Janjaweed-Milizen in vollem Wissen über deren Gräueltaten ein. Sie begingen regelmässig und oft zusammen mit Einheiten der sudanesischen Armee Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, vornehmlich an Zivilisten. Seit April 2003 sei Ahmad Harun regelmässig selbst in Darfur gewesen und habe die Rekrutierung und Ausrüstung der “Janjaweed” selber vorgenommen. Zeugen hätten ihn regelmässig in Treffen mit Janjaweed-Milizenführern, so auch Ali Kushayb (siehe "Verbindungen"), gesehen.

Ahmed Harun verkündete öffentlich, dass er als Leiter des "Darfur Security Desk" die Macht und die Autorität habe, "im Interessen von Friede und Sicherheit in Darfur zu töten und zu vergeben".

Gemäss dem Beweismaterial des Anklägers forderte Ahmed Harun die Miliz zu Angriffen auf Zivilisten auf. So sagte er beispielsweise in einer Rede vor dem Angriff auf Mukjar, dass "weil die Kinder der Fur zu Rebellen geworden sind, alle Fur und alles, was sie besitzen, Kriegsbeute geworden sind".

Die vom Ankläger genannten Verbrechen wurden während der Angriffe auf die Dörfer und Städte Kodoom, Bindisi, Mukjar und Arawala in West-Darfur zwischen August 2003 und März 2004 ausgeführt.

Sudan weigert sich, Harun zu überstellen und anerkennt die Zuständigkeit des IStGH nicht.
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Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
  Letztes mal Gesehen :
  Sudan
  Zeitspanne der Fakten :
 08.2002 - 02.2007
  Kategorien :
  Kriegsverbrechen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  Letzte Änderung des Profils :
  21.03.2008
 
The Trial Proceedings of the International Criminal Court
Karin N. Calvo-Goller
icl
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