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 Le génocide rwandais: comment il a été préparé
Human Rights Watch, avril 2006
 The Rwandan Genocide - How It Was Prepared
Human Rights Watch, April 2006
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Alfred Musema

Kontext : Ruanda Suchen
Urteilsort : IStGR (Ruanda) Suchen
Status : Verurteilt
Statusbeschreibung : Zu lebenslanger Haft verurteilt
Funktion : Direktor der Teefabrik in Gisovu
FaktenVerfahren
Alfred Musema wurde am 22. August 1949 im Amtsbezirk Byumba geboren. Seit 1968 studierte er an der agronomischen Fakultät der belgischen öffentlichen Universität Gemblaux, wo er 1974 sein Diplom erhielt. Musema begann seine Karriere im Ministerium für Landwirtschaft und Viehzucht in Ruanda.

1984 wurde er durch präsidentielles Dekret zum Direktor der staatlichen Teefabrik im Bezirk Kibuye ernannt. In dieser Eigenschaft hatte er de facto und de jure die Kontrolle über die Angestellten der Teefabrik. Musema war deshalb verpflichtet, entweder zu verhindern, dass Fahrzeuge, Uniformen oder anderer Besitz der Fabrik für die Begehung der Massaker verwendet würden, oder deren Verwendung zu sanktionieren. Musema war ausserdem Mitglied des Bezirksrates Byumba und des "Technischen Ausschusses" der Gemeinde Butare. Zu den beiden Stellen war er berufen worden, um sich mit sozio-ökonomischen Fragen und Problemen der Entwicklungspolitik zu befassen.

Musema spielte eine entscheidende Rolle in der Vernichtung von Tutsi-Flüchtlingen, die 1994 in die hügelige Region Bisesero im Bezirk Kibuye geflohen waren. Die Massaker in dieser Region zogen sich zwischen April und Juni 1994 über drei Monate hinweg und forderten Zehntausende von Menschenleben.

Am 26. April 1994 koordinierte und begleitete Musema einen Angriff auf den Hügel von Gitwa. Er fuhr in einem Fahrzeug der Teefabrik Givosu heran, nahm selber an dem grossangelegten Angriff gegen die dorthin geflohenen Tutsis teil und feuerte in die Menge der Flüchtlinge. Er wurde dabei von Angestellten der Teefabrik begleitet.

Ein anderer Angriff gegen Tutsis fand zwischen dem 27. April und dem 3. Mai 1994 auf dem Hügel von Rwirambo statt. Musema, mit einem Gewehr bewaffnet, Mitglieder der Interahamwe (extremistische Hutu-Miliz) und andere Personen fuhren in Fahrzeugen vor, unter denen sich vier Transportwagen der Teefabrik befanden.

Mitte Mai 1994 fanden in der Region Bisesero mehrere Angriffe gegen Tutsi-Flüchtlinge statt, an denen Musema beteiligt war:

- Auf dem Hügel von Muyira wurden am 13. und 14. Mai, sowie an einem Tag unbekannten Datums drei Angriffe gegen mehr als 40'000 Tutsi-Flüchtlinge vorgenommen. Musema befand sich unter den Anführern der Angreifer aus Gisovu. Die Angreifer, von denen einige die Uniform der Teefabrik trugen, kamen in Fahrzeugen der Teefabrik an. Musema war mit einem Gewehr bewaffnet, das er auch benutzte. Zehntausende fanden bei diesem Angriff den Tod, und nur 10'000 Personen haben überlebt.

- Mitte Mai nahm Musema an einem Angriff teil, an dem auch Angestellte der Teefabrik Gisovu beteiligt waren. Die Fahrzeuge der Fabrik dienten dazu, die Angreifer an den Tatort zu transportieren. Musema war während der gesamten Attacke anwesen und verliess anschliessend den Tatort mit den Angreifern.

Ende Mai 1994 nahm Musema am Angriff bei der Höhle in Nyakavumu teil. Er fuhr in einem Konvoi vor, der Arbeiter der Teefabrik – teilweise in Fahrzeugen der Teefabrik – zur Höhle brachte. Während des Angriffs befahl er, den Eingang zur Höhle mit Holz zu verbarrikadieren und es in Brand zu setzen. Über 300 Tutsis, die in der Höhle Zuflucht gesucht hatten, wurden getötet.

Im Juli 1994, angesichts des Heranrückens der FPR (Front Patriotique Rwandais, von Paul Kagame angeführte Oppositionsbewegung, die sich hauptsächlich aus Tutsi-Flüchtlingen zusammensetzt), floh Musema aus Ruanda.

Er kam im selben Jahr mit seiner Familie in die Schweiz, wo er ein Asylgesuch stellte. Er wurde erkannt und von einer Organisation zum Schutz der Opfer des ruandischen Genozids angezeigt. Am 11. Februar 1995 wurde er in einem Wohnheim für Asylsuchende in Lausanne festgenommen. Die schweizerische Militärjustiz eröffnete ein Verfahren, womit zum ersten Mal ausserhalb Ruandas ein Land sein nationales Recht auf einen mutmasslichen Täter des ruandischen Genozids anwandte.
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Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
 Nationalität :
 Rwanda
 Geburtsdatum :
 22.08.1949
  Zeitspanne der Fakten :
 26.04.1994 - 05.1994
  Urteilperiode :
  25.01.1999 - 16.11.2001
  Kategorien :
  Genozid
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  Letzte Änderung des Profils :
  25.04.2006
 
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