  |  |  |  | Augustine Gbao |  | | Kontext : | Sierra Leone  | | Urteilsort : | Sondergericht Sierra Leone  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Der Prozess vor dem Spezialgericht in Sierra Leone begann am 5. Juni 2004; am 25. Februar 2009 fuer 14 Anklagepunkte der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit fuer schuldig befunden und am 8. April 2009 zu 25 Jahren Haft verurteilt; Urteil am 26. Oktober 2009 durch die Berufungskammer bestaetigt | | Funktion : | Kommandant in der RUF | |
|  | |  | Augustine Gbao, bekannt als Augustine Bao, ehemaliger Polizeioffizier, wurde am 13. August 1948 in Blama, Distrikt Kenema, in Sierra Leone geboren.
Gemäss der Anklageschrift soll Gbao zum Zeitpunkt der Geschehnisse „senior officer“ und Kommandant in der RUF (Revolutionary United Front), in der Junta und in den Streitkräften der RUF/AFRC (Armed Forces Revolutionary Council) gewesen sein.
Er soll der RUF 1991 in Liberia beigetreten sein.
Vor dem Staatsstreich war er, gemäss der Anklageschrift, Kommandant der internen Abwehreinheit der RUF. Zwischen 1996 und 1998 soll er als „senior commander“ der RUF für die Region Kailahun zuständig gewesen sein.
Während dieser Periode soll er einzig dem Kriegsfeldkommandanten der RUF sowie Foday Sankoh und Paul Koroma, Führer der RUF respektive des AFRC, unterstellt gewesen sein.
Zwischen 1998 und 2002 soll er Sicherheitskommandant der Streitmacht der RUF/AFRC gewesen sein. In dieser Position soll er das Kommando über alle Sicherheitseinheiten und über die Einheiten des Nachrichtendienstes der Streitmacht der RUF/AFRC inne gehabt haben, und lediglich Foday Sankoh und Paul Koroma unterstellt gewesen sein.
Von März 1999 bis Januar 2002 besetzte er zudem den Posten des stellvertretenden Kommandanten der Streitmacht der RUF/AFRC in der Region Makeni.
Augustine Gbao soll, persönlich oder zusammen mit anderen Führungskräften der RUF und des AFRC, die Kontrolle, die Obrigkeit und das Kommando über alle Unterstellten der RUF, der Junta und der Streitmacht der RUF/AFRC ausgeübt haben.
Während des von der Anklageschrift angesprochenen Zeitraums sollen die RUF und der AFRC gemeinsam, auf oder unter Gbaos Befehl, bewaffnete Angriffe auf dem Gebiete Sierra Leones durchgeführt haben. Die hauptsächlichen Ziele dieser Angriffe waren die Zivilbevölkerung, humanitäre Hilfsorganisationen sowie Friedenstruppen der UNO. Diese Angriffe sollen mit dem Ziel verübt worden sein, die Bevölkerung zu terrorisieren, oder sie für die ungenügende Unterstützung der Allianz RUF/AFRC zu bestrafen.
Diese Angriffe sollen Tote gefordert haben, sowie physische (insbesondere Verstümmelungen) und sexuelle Gewalt gegenüber den Zivilisten und Plünderungen umfasst haben.
Während diesen Terrorkampagnen soll die Allianz häufig Frauen und junge Mädchen entführt haben, um sie zu vergewaltigen und sie zu Sexsklavinnen zu machen. Entführte Männer und junge Knaben sollen zur Zwangsarbeit genötigt worden sein und zahlreiche Kinder sollen entführt worden sein, um sie als Soldaten im Konflikt einzusetzen. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | Sierra leone |  | | Geburtsdatum : | | | 13.08.1948 |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Rwanda |  | | Urteilperiode : | | | 05.06.2004 - 26.10.2009 |  | | Kategorien : | | | Kriegsverbrechen Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 23.12.2009 |
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