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  Elizaphan Ntakirutimana
 Acte d’accusation (événements de Bisesero)
 Acte d’accusation (événements de Mugonero)
 Indictment (re Bisesero)
 Indictment (re Mugonero)
 Bibliography of the Rwandan Genocide
Wikipedia
 Le génocide rwandais: comment il a été préparé
Human Rights Watch, avril 2006
 The Rwandan Genocide - How It Was Prepared
Human Rights Watch, April 2006
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Gérard Ntakirutimana

Kontext : Ruanda Suchen
Urteilsort : IStGR (Ruanda) Suchen
Status : Verurteilt
Statusbeschreibung : Zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt.
Funktion : Arzt
FaktenVerfahren
Gérard Ntakirutimana wurde sehr wahrscheinlich 1957 in der ruandischen Gemeinde Ngoma, Kibuye Bezirk, geboren. Während des Völkermordes war er Arzt im Spital des „Mugonero Komplexes“ in Ngoma. Der Komplex wurde von der Glaubensgemeinschaft der Sieben-Tage-Adventisten geleitet und bestand aus mehreren Gebäuden, einschliesslich einer Pflegeschule, einem Spital und Wohnungen.

Gemäss Anklageschrift habe Gérard Ntakirutimana zwischen April und Juni 1994 die Tötungen in den Regionen Mugonero und Biserero angestiftet und selber daran teilgenommen. Insbesondere am 16. April 1994 habe er bei den Angriffen auf den „Mugonero Komplex“, in welchen Tutsis Zuflucht gesucht hatten, teilgenommen. Mehrere hundert Tutsis wurden bei diesen Angriffen getötet. Es sei erwiesen, dass Gérard Ntakirutimana selber einem dieser Opfer, dessen Name Charles Ukobizaba war, aus geringer Entfernung in die Brust geschossen habe.

Ferner habe Gérard Ntakirutimana zwischen April und Juni 1994 bei diversen tödlichen Angriffen in der Biserero Region teilgenommen. Namentlich habe er einen Tutsi namens Esdras während eines Angriffs auf die Gitwe Primarschule erschlagen.

Gérard Ntakirutimana wurde am 29. Oktober 1996 in der Elfenbeinküste festgenommen und am 30. November 1996 in das Gefängnis des UNO-Kriegsverbrechergerichtes für Ruanda (ICTR) überführt.
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Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
  Zeitspanne der Fakten :
 01.04.1994 - 30.06.1994
  Urteilperiode :
  18.09.2001 - 21.03.2003
  Kategorien :
  Genozid
Kriegsverbrechen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  Letzte Änderung des Profils :
  27.11.2007
 
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