   |  |  |  | Habibullah Jalalzoy |  | | Kontext : | Afghanistan  | | Urteilsort : | Niederlande  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Von einem Strafgericht in Den Haag wegen in Afghanistan begangener Kriegsverbrechen verurteilt; Berufung abgewiesen; Urteil am 9. Juli 2008 durch das niederlaendische oberste Gericht bestaetigt | | Funktion : | Chef-Befrager unter dem kommunistischen Regime von 1979 bis 1992 | |
|  | |  | Habibullah Jalalzoy wurde 1946 geboren. Zwischen 1979 und 1992, unter dem durch die Sowjetunion unterstützten afghanischen Präsidenten Najibullah, war er Chef einer Einheit innerhalb des militärischen Nachrichtendienstes der KhAD (Khedamat-e Etelea'at-e Dawlati, die Geheimpolizei des Regimes, die 1980 zwecks unterdrückung internen Oppositioneller gegründet worden war), die mit der Befragung von Inhaftierten beauftragt war.
Gemäss Berichten von Menschenrechtsorganisationen sollen Mitarbeiter der Afghanischen Nachrichtendienste in dieser Periode über 200’000 Personen gefoltert haben, wovon etwa 50’000 getötet wurden.
In der vom Gericht erlassenen Vorladung wird beschrieben, dass einer Person – deren Identität allerdings gemäss der Verteidigung nicht hinreichend festgestellt worden sei – mit Schlägen zugesetzt und die Haut mit Zangen abgezogen worden sei. Andere seien Elektroschocks unterworfen worden.
1996 stellte Jalalzoy in den Niederlanden einen Asylantrag, der jedoch im Jahre 2000 wegen seiner Rolle in der KhAD und wegen der vermuteten Menschenrechtsverletzungen abgelehnt wurde. Er blieb jedoch in den Niederlanden wohnen.
Er wurde Ende 2004 aufgrund der Nachforschungen des niederländischen Untersuchungsteams für Kriegsverbrechen verhaftet. Dieses Team wurde gegründet, um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Es hat das Spezialmandat, Dossiers von Asylsuchenden auf Hinweise auf mögliche Verbrechen zu untersuchen. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Den Haag (Niederlande) |  | | Urteilperiode : | | | 19.09.2005 - 14.10.2005 |  | | Kategorien : | | | Folter Kriegsverbrechen |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 20.07.2008 |
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