  |  |  |  | Herve Madeo |  | | Kontext : | Burma (Myanmar)  | | Urteilsort : | Belgien  | | Status : | Unzuständigkeitsentscheid | | Statusbeschreibung : | 2002 in Belgien wegen Mitschuld an Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Burma angeklagt; Untersuchung im Juni 2005 gestoppt; im Oktober 2007 erneut augenommen; vorbereitende Anhörung für Ende Oktober 2007 vorgesehen | | Funktion : | Direktor der TOTAL MYANMAR EXPLORATION PRODUCTION (1992-1999), operationell verantwortlich für ein Pipeline Projekt in der Umgebung von Yadana, Burma (Myanmar) | |
|  | |  | Hervé Madeo ist französischer Staatsangehöriger. Als Direktor der TOTAL MYANMAR EXPLORATION PRODUCTION (von 1992 bis 1999) war Madeo verantwortlich für die operationellen Tätigkeiten von TOTAL auf burmesischem Gebiet. Somit war er auch in das Projekt einer Pipeline in der Umgebung von Yadana, Burma (Myanmar) involviert. Obwohl TOTAL und dessen Management von den verbreiteten und systematischen Menschenrechtsverletzungen durch militärische Battalions, die für die Sicherheit der Yadana Pipeline in der Region Tenasserim zuständig waren, gewusst haben sollen, sollen sie diese moralisch, finanziell, logistisch und militärisch unterstützt haben.
Mehrere Berichte von Menschenrechtsorganisationen, Zeugenaussagen von Opfern von Zwangsarbeit sowie interne Dokumente des Konzerns TOTAL sollen belegen, dass sich TOTAL und dessen Management der Verbrechen bewusst waren, die durch ihre militärischen Partner begangen wurden. So soll Madeo mehrere Male persönlich vom Management des Unternehmens UNOCAL über durch Zwangsarbeit entstandene Risiken informiert worden sein. Das Unternehmen TOTAL soll beispielsweise 463 Opfern von Zwangsarbeit in der Zeit von Dezember 1995 - Januar 1996 Entschädigungsgelder bezahlt haben, was darauf hindeutet, dass es durchaus Kenntnis von der ernsten Lage hatte. Die von den Sicherheitsbattalions der Pipeline begangenen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollen durch die Handlungen von Total begünstigt worden sein, sodass man von einer Mitschuld an den Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Burma ausgehen könne. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 01.01.1988 - 31.12.1996 |  | | Kategorien : | | | Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 17.03.2010 |
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