   |  |  |  | Heshamuddin Hesam |  | | Kontext : | Afghanistan  | | Urteilsort : | Niederlande  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Von einem Strafgericht in Den Haag wegen in Afghanistan begangener Kriegsverbrechen verurteilt; Berufung abgewiesen; Urteil am 9. Juli 2008 durch das niederlaendische oberste Gericht bestaetigt | | Funktion : | Chef des afghanischen militärischen Nachrichtendienstes von 1983 bis 1991. | |
|  | |  | Heshamuddin Hesam wurde 1948 geboren. Zwischen 1983 und 1991, unter dem durch die Sowjetunion unterstützten afghanischen Präsidenten Najibullah, war Heshamuddin Hesam Chef des afghanischen militärischen Nachrichtendienstes der KhAD (Khedamat-e Etelea'at-e Dawlati, die Geheimpolizei des Regimes, die 1980 zwecks unterdrückung internen Oppositioneller gegründet worden war). Er wurde später Staatssekretär im Ministerium für Sicherheit, bevor er schliesslich als militärischer Attaché nach Moskau versetzt wurde.
Gemäss Berichten von Menschenrechtsorganisationen sollen Mitarbeiter der Afghanischen Nachrichtendienste in dieser Periode über 200’000 Personen gefoltert haben, wovon etwa 50’000 getötet wurden.
In der vom Gericht erlassenen Vorladung wird beschrieben, dass einer Person – deren Identität allerdings gemäss der Verteidigung nicht hinreichend festgestellt worden sei – mit Schlägen zugesetzt und die Haut mit Zangen abgezogen worden sei. Andere seien Elektroschocks unterworfen worden.
1992, nachdem die islamischen Guerillatruppen der Mudschahedin nach 14-jährigem Krieg gegen die durch die Sowjetunion unterstützte kommunistische Regierung Kabul einnahmen, stellte Heshamuddin Hesam in den Niederlanden einen Asylantrag. Sein Antrag wurde abgelehnt, doch er blieb während Jahren in der holländischen Stadt Boskoop wohnen.
Er wurde Ende 2004 aufgrund der Nachforschungen des niederländischen Untersuchungsteams für Kriegsverbrechen verhaftet. Dieses Team wurde gegründet, um Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen. Es hat das Spezialmandat, Dossiers von Asylsuchenden auf Hinweise auf mögliche Verbrechen zu untersuchen. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Den Haag (Niederlande) |  | | Urteilperiode : | | | 19.09.2005 - 14.10.2005 |  | | Kategorien : | | | Folter Kriegsverbrechen |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 20.07.2008 |
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