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Maksim Sokolovic

Kontext : Ex-Jugoslawien Suchen
Urteilsort : Deutschland Suchen
Status : Verurteilt
Statusbeschreibung : Vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu 9 Jahren Haft verurteilt. Revision vom Bundesgerichtshof abgewiesen
Funktion : Anführer einer paramilitärischen Einheit
FaktenVerfahrenSchwerpunkt
Maksim Sokolovic ist ein in Deutschland wohnhafter Serbe.

Im Mai 1992 beteiligte er sich an einer serbischen Aktion gegen die in Osmaci lebende muslimische Bevölkerung. Diese war darauf gerichtet, die Bevölkerung systematisch zu vertreiben oder zu eliminieren.

Dabei wurden die Häuser der Muslime geplündert und die Frauen und Kinder überwiegend verschleppt oder an der Grenze ausgesetzt. Die männlichen muslimischen Bewohner wurden körperlich schwer misshandelt oder getötet und viele von ihnen in Gefangenenlager abtransportiert.

Diese Aktion war Teil der von den bosnischen Serben betriebenen Politik zur ethnisch-kulturellen Vereinheitlichung der in Bosnien-Herzegowina beanspruchten Gebiete. Sokolovic, der diese Ziele kannte und guthiess, überwachte die Verladung und den Abtransport der Bewohner von Osmaci persönlich, verfolgte eigenhändig muslimische Männer und misshandelte fünf Gefangene körperlich auf das Schwerste. Ausserdem gehörte er zu dem Bewachungspersonal des Gebäudes, in dem die Gefangenen über Nacht festgehalten und schwersten körperliche Misshandlungen ausgesetzt waren.

Von dort wurden sie, soweit sie nicht zur Exekution ausgesondert worden waren, mit Bussen in Internierungslager transportiert. Den Abtransport von 56 Männern überwachte Sokolovic persönlich und achtete darauf, dass keine Gefangenen flüchten konnten, während sie unter Schlägen und Tritten zu den bereitstehenden Bussen getrieben wurden.

Maskim Sokolovic hielt sich 20 Jahre in der Bundesrepublik Deutschland auf, bevor er 1996 in Deutschland verhaftet wurde. Vor seiner Verhaftung war er als arbeitslos gemeldet und bezog eine Rente vom deutschen Staat.
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Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
  Zeitspanne der Fakten :
 27.05.1992 - 28.05.1992
  Urteilperiode :
  29.11.1999 - 21.02.2001
  Kategorien :
  Genozid
Kriegsverbrechen
  Letzte Änderung des Profils :
  18.01.2007
 
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