  |  |  |  | Omar Serushago |  | | Kontext : | Ruanda  | | Urteilsort : | IStGR (Ruanda)  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Am 14. Februar 2000 vom ICTR zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. | | Funktion : | Chef der Interahamwe-Miliz | |
|  | |  | Omar Serushago wurde am 24. April 1961 in der ruandischen Gemeinde Rubavu geboren. Er war einer der 5 Chefs der Interahamwe-Miliz und befehligte Milizen-Gruppen, welche massgeblich an der regelrechten Abschlachtung von Zivilisten in dem Bezirk Gisenyi beteiligt waren. Mit der Hilfe seiner Truppen durchkreuzte er die Stadt Gisenyi auf der Suche nach Tutsis und moderaten Hutus. Die gefangen genommenen Personen wurden entweder auf der Stelle getötet oder an einen Ort, welcher „Rote Kommune“ genannt wurde, geschafft und dort umgebracht.
Gemäss Anklageschrift habe sich Omar Serushago zwischen April und Juni 1994 an diversen Angriffen gegen Personen, welche in der Nyundo Pfarrei Zuflucht gesucht haben, beteiligt. Schätzungsweise 300 Personen seien gezwungen worden, die Pfarrei zu verlassen und durch die Stadt Gisenyi geführt und anschliessend in der „Roten Kommune“ von Milizen getötet worden.
Ausserdem habe sich Omar Serushago am 20. April 1994 an der Entführung von ungefähr 20 Tutsis, welche in das Haus von Bischof Aloys Bigirumwani geflüchtet waren, beteiligt. Am 30. April 1994 habe er zudem vier Zivilisten festgenommen, welche Zuflucht bei der Rwandex Company suchten. Ungefähr zur gleichen Zeit sei er zum Gisenyi Militärcamp gegangen, um nach Tutsis und moderaten Hutus Ausschau zu halten, welche bei der Brigade festgehalten wurden. Alle gefundenen Tutsis und moderaten Hutus seien anschliessend bei der „Roten Kommune“ getötet worden. Omar Serushago soll selber vier getötet haben.
Omar Serushago stellte sich am 9. Juni 1998 freiwillig den Behörden der Elfenbeinküste. Am 30. Juni 1998 wurde er an das UNO-Kriegsverbrechergericht für Ruanda überführt. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | Rwanda |  | | Geburtsdatum : | | | 24.04.1961 |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 01.04.1994 - 31.07.1994 |  | | Urteilperiode : | | | 14.10.1998 - 14.02.2000 |  | | Kategorien : | | | Genozid Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 28.04.2006 |
|  |
 | |  |
|
|