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Juillet 2000 (pdf)
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July 2000 (pdf)
 Bibliography of the Rwandan Genocide
Wikipedia
 Le génocide rwandais: comment il a été préparé
Human Rights Watch, avril 2006
 The Rwandan Genocide - How It Was Prepared
Human Rights Watch, April 2006
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Paul Bisengimana

Kontext : Ruanda Suchen
Urteilsort : IStGR (Ruanda) Suchen
Status : Verurteilt
Statusbeschreibung : Am 13. April 2006 vom ICTR zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er auf "schuldig" plädiert hatte
Funktion : Bürgermeister von Gikoro
FaktenVerfahren
Paul Bisengimana soll um das Jahr 1945 in der Gemeinde Gikoro in Ruanda geboren worden sein. Er war Bürgermeister der Gemeinde Gikoro in der Präfektur Kigali-Rural. Diesen Posten hatte er bis zu seinem Weggang von Ruanda im Sommer 1994 inne. In Ausübung dieses Amtes war er Vertreter der Exekutive seiner Gemeinde. Er übte seine Autorität über seine Untergeordneten aus und konnte die kommunale Polizei befehligen.

Gemäss der Anklageschrift soll Paul Bisengimana von Ende 1990 bis Juli 1994 an der Ausarbeitung und Umsetzung eines Planes zur Ausrottung von Tutsi auf der Kommunalebene beteiligt gewesen sein. Dieser Plan beinhaltete unter anderem den Rückgriff auf rassistische Tiraden und Gewaltexzesse, die Ausbildung und Bewaffnung von Milizen sowie die Erstellung von Listen von zu elimierenden Personen. Bei der Umsetzung dieses Planes soll Bisengimana Massaker organisiert und befohlen, sowie selber an ihnen teilgenommen haben.

Zwischen dem 1. Januar und dem 30. April 1994, insbesondere im Januar in Musha, im Februar in Rutoma und im Stadium von Nyamirambo, sollen Bisengimana und andere einflussreiche Persönlichkeiten wie Laurent Semanza und Juvenal Rugambarara Versammlungen gehalten haben, bei denen sie die Tutsi und andere Personen, die nicht Mitglieder der Nationalen Republikanischen Bewegung für Demokratie und Entwicklung (MRND, die Partei des Präsidenten) waren, bedrohten.

Im April 1994 soll Bisengimana private Zusammenkünfte bei sich zuhause abgehalten haben, an denen namentlich Rugambarara und Semanza teilnahmen. Während dieser Treffen soll er über die Pläne für Angriffe auf die Kirche von Musha und auf die Gemeinde Gikoro unterrichtet worden sein. Er diesen Plänen zugestimmt haben.

Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Juli 1994 sollen Bisengimana, Juvenal Rugambarara und Laurent Semanza Mitglieder der Interahamwe-Miliz bewaffnet, ausgebildet und zur Teilnahme am Völkermord an den Tutsi angestiftet haben.

Im April 1994 soll Bisengimana Gewehre und Granaten an die Zivilbevölkerung seiner Gemeinde vertrieben haben und diese mit der Absicht, dass sie am Völkermord an den Tutsi teilnehme, den Umgang mit Waffen gelehrt haben.

Um den 8. April 1994 soll Bisengimana eine tutsische Frau, die beim Gemeindeamt von Gikoro eingestellt war, vergewaltigt haben. Am selben Tag soll Bisengimana beim Gemeindeamt von Gikoro anwesende Mitglieder der Interahamwe-Miliz ermuntert haben, die Tutsi der Gemeinde zu töten und tutsische Frauen zu vergewaltigen „um zu sehen, ob sie andere Vorlieben als die Hutu-Frauen hätten“, und sie zu töten, wenn sie genug von ihnen hätten.

Gegen den 9. April 1994, um 10 Uhr, soll Bisengimana Waffen in die Gemeinde von Gikoro transportiert und sie an die Zivilbevölkerung vertreiben lassen haben, nachdem er ihnen den Befehl erteilt hatte, die Tutsi zu töten, ihre Häuser anzuzünden und ihr Hab und Gut zu plündern.

Um den 10. April 1994 soll Bisengimana in Begleitung kommunaler Polizisten in der Elektrogas-Fabrik in Cyimbazi angekommen sein. Ungefähr 200 Flüchtlinge wurden dort von sechs Polizisten bewacht. Bisengimana soll den Polizisten befohlen haben, sich nach Rwamagana zu verschieben. Sobald die Letzteren abgezogen waren, haben 300 Leute der Interahamwe-Miliz das Areal umzingelt. Bisengimana soll ihnen befohlen haben, die Tutsi umzubringen, die Frauen zu vergewaltigen, ihre Häuser anzuzünden und ihre Hab und Gut zu plündern.

Im April 1994 soll Bisengimana tutsische Flüchtling in die Kirche von Musha geführt haben. Er soll ihnen versprochen haben, dass ihre Sicherheit gewährleistet sei. Zwischen dem 9. und 13. April 1994 soll Bisengimana eng mit anderen zusammengearbeitet haben, um den Transport von Soldaten, Milizionären, Waffen und Treibstoff zu organisieren, mit dem Ziel, in der Pfarrei Musha ein Massaker anzurichten. Er soll selber bewaffnete Männer zur Kirche gefahren haben. Am 13. April 1994 soll Bisengimana, begleitet von Juvenal Rugambarara, Laurent Semanza und bewaffneten Personen, bei der Kirche von Musha eingetroffen sein, wo mehrere Tausende vor dem Blutbad in der Region Zuflucht gesucht hatten. Laurent Semanza soll mit dem Angriff begonnen haben und Bisengimana soll selber an dem Gemetzel teilgenommen haben. Fast alle Flüchtlinge wurden während des Angriffs getötet. Ausserdem hat die Interahamwe-Miliz zahlreiche tutsische Frauen getötet, nachdem sie ihnen ihre Brüste abgeschnitten hatten oder mit Lanzen in ihre Geschlechter eingedrungen waren. Ausserdem sollen Bisengimana und Semanza während dieses Angriffs Rusanganwa, einen lokalen Lehrer, festgehalten haben, um ihn zu befragen. Bisengimana und Semanza sollen ihm während der Befragung beide einen Arm abgeschnitten haben. Nach dem Angriff soll Bisengimana Lastwagen beordert haben, um die Körper einzusammeln und in Massengräber zu schaffen.

Bisengimana wie auch Laurent Semanza und die Interahamwe-Miliz sollen das Dörfchen St Kizoto bis auf das Letzte geplündert haben. Als die Flüchtlinge Bisengimana darum baten, sie an einen sichereren Ort zu bringen, soll er sich geweigert haben.

Im Monat April 1994 soll Bisengimana persönlich am Blutbad in der Gemeinde Gikoro, wo er Bürgermeister war, teilgenommen haben. Er soll selber auf Personen geschossen haben, die dorthin geflüchtet waren.

Zu Beginn des Sommers 1994, angesichts des Vorrückens der FPR (Front patriotique rwandais, eine im wesentlichen aus tutsischen Flüchtlingen zusammengesetzte Gegenbewegung, die von Paul Kagame geführt wurde), floh Bisengimana aus Ruanda. Am 4. Dezember 2001 wurde er in Mali festgenommen.
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Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
  Letztes mal Gesehen :
  Arusha (Tanzanien)
  Urteilperiode :
  17.11.2005 - 13.04.2006
  Kategorien :
  Genozid
Kriegsverbrechen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  Letzte Änderung des Profils :
  01.10.2006
 
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