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Das Recht im Dienst der Opfer schwerster Verbrechen
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Emilio Eduardo Massera

Kontext : Argentinien Suchen
Urteilsort : Argentinien Suchen
Status : Verurteilt
Statusbeschreibung : Verurteilt, amnestiert, angeklagt
Funktion : Ehemaliger Oberbefehlshaber der Marine
Fakten VerfahrenKontext
Bei Beginn seiner Amtszeit setzte Alfonsin eine Kommission ein – die CONADEP, um das Verschwinden der zahlreichen Argentinier während der im letzten Jahrzehnt regierenden Militärjunta aufzuklären. An der Spitze dieser Kommission stand der berühmte Schriftsteller Ernesto Sabato. In ihrem Bericht, dem „nunca mas“, sprach die Kommission von ca. 9000 Fällen von verschwunden Argentiniern. Heute schätzt man diese Zahl auf mehr als 15.000.

Am 22. April 1985 wurde in Buenos Aires ein historisches Strafverfahren eröffnet, an dessen Ende die Verurteilung der führenden Mitglieder der Militärdiktatur stehen sollte. Der General Jorge Videla und der Admiral Emilio Massera wurden zu lebenslanger Gefängnisstrafe wegen Mordes, Freiheitsberaubung und Folter verurteilt. Andere Angehörige der Militärjunta wurden ebenfalls zu langen Haftstrafen verurteilt. Alle wurden 5 Jahre später von Präsident Carlos Menem begnadigt. Emilio Massera kam also nach nur wenigen Jahren hinter Gittern wieder frei.

Wegen des starken Drucks des Militärs wurde im Dezember 1986 das sog. „Schlusspunktgesetz“ (Punto Final), Nr. 23.492 von der argentinischen Regierung verabschiedet. Dieses Gesetz bestimmte, dass eine Strafverfolgung für Taten während der Militärjunta nur noch innerhalb von 60 Tagen möglich sein sollte. Ein Jahr später wurde wegen erneuten militärischen Drucks das Gesetz „über den pflichtgemäßen Gehorsam“ Nr. 23.521 (Ley de Obediencia Debida) verabschiedet. Dieses Gesetz besagte, dass alle Militärangehörigen bis zum Brigadegeneral nicht strafbar gehandelt haben können, da sie aufgrund eines rechtswidrigen aber bindenden Befehles gehandelt hätten, also aufgrund pflichtgemäßen Gehorsams.

Im November 1998 ließ die Richterin Maria Servini de Cubria Massera als verantwortlichen ESMA-Offizier wegen Kindesentführung verhaften. Insoweit wiesen die Amnestiegesetze aus den achtziger Jahren nämlich Strafbarkeitslücken auf und Massera war diesbezüglich 1985 nicht verurteilt worden. Er wurde unter Hausarrest gestellt. Massera legte dagegen Einspruch ein; er war der Ansicht, der Schuldspruch aus dem Jahr 1985 habe den Vorwurf der Kindesentführung bereits mit abgeurteilt. Das zuständige Gericht verwarf den Einspruch. Diese Entscheidung schuf einen Präzedenzfall, denn laut Urteilsbegründung der Richter handelte es sich bei dem Vorwurf der Kindesentführung um ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“, das keiner Verjährung unterliegt. Das Gericht konnte seine Entscheidung dank einer Verfassungsänderung aus dem Jahre 1994 auf den Grundsatz des „Vorrangs des internationalen Rechts vor dem nationalen Recht“ stützen. Das Oberste Gericht bestätigte dieses Urteil später. Ein weiteres Verfahren gegen Massero läuft wegen Enteignung Verschwundener.

Im März 2001 entschied der Strafrichter Gabriel Cavallo in einem – ebenfalls bedeutsamen – Strafverfahren wegen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit während der Militärdiktatur“, dass die beiden Amnestiegesetze verfassungswidrig und nichtig seien. Das Verfahren wurde von Familienangehörigen Verschwundener angestrebt. Im Juli 2002 bestätigte das Oberste Gericht diese Entscheidung, so dass die von den Militärs begangenen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ nunmehr wieder verfolgt und angeklagt werden konnten.

Dass auch die argentinische Gesellschaft gegen die Straflosigkeit der begangenen Verbrechen während der Militärdiktatur ist, zeigte sich in der Wahl des neuen Präsidenten - Nestor Kirchner - am 23. Mai 2003. Schon zwei Monate nach seinem Amtsantritt erklärte er ein Gesetz, das die Auslieferung mitverantwortlicher Angehöriger der Militärjunta verbot, für nichtig. Er hatte schon vorher dafür gekämpft, die Amnestiegesetze für verfassungswidrig und nichtig zu erklären.

Im Juli 2003 wurden gegen 45 Ex-Offiziere, darunter auch Massera, aufgrund eines Auslieferungsgesuch der spanischen Justiz Haftbefehle erlassen. Die spanische Staatsanwaltschaft wollte die Ex-Offiziere wegen Völkermordes, Terrorismus und Folter anklagen. Anfang Dezember 2003 verlangte auch die deutsche Justiz die Auslieferung von Videla und Massera sowie anderen Militäroffizieren wegen des Mordverdachts an zwei deutschen Studenten. Diese waren während der Militärdiktatur in geheimen Gefangenenlagern ermordet worden. Auch Frankreich verlangte die Auslieferung Masseras.

Im Dezember 2003 erlitt Massera einen Schlaganfall. Nachdem er einige Zeit im Koma lag, erholte er sich langsam von dessen Folgen. Seine Anwälte setzten alles daran, ihren Mandanten aufgrund des erlittenen Schlaganfalls für verhandlungsunfähig erklären zu lassen. Die Richterin Maria Servini de Cubria gab diesem Antrag aber nicht statt; ebenso wenig die Berufungsinstanz. Das Verfahren wegen Enteignung gegen Massera ruht derzeit, da ein neues Gutachten zur Frage der Verhandlungsfähigkeit Masseras eingeholt wird. Danach soll erneut darüber entschieden werden, ob der Prozess gegen ihn fortgesetzt wird.

Im August 2004 ist Massera zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Er musste 210.000 Pesos als Entschädigung an die Hinterbliebenen einer Familie zahlen, von der ein großer Teil in der ESMA umgebracht worden war.
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Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
 Nationalität :
 Argentina
 Geburtsdatum :
 19.10.1925
  Zeitspanne der Fakten :
 24.03.1976 - 16.09.1978
  Kategorien :
  Folter
Genozid
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Verschwindenlassen
  Letzte Änderung des Profils :
  18.02.2010
 
icl

 

 

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