   |  |  |  | Hassan Ngeze |  | | Kontext : | Ruanda  | | Urteilsort : | IStGR (Ruanda)  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Zu lebenslanger Haft verurteilt; Strafe von der Berufungskammer am 28. November 2007 aur 35 Jahre verkuerzt | | Funktion : | Chefredakteur der Zeitschrift Kangura und Mitgruender der Radio-und Fernsehstation Mille Collines | |
|  | |  | Am 18. Juli 1997 wurde er aufgrund eines Ansuchens des Anklagevertreters des ICTR, an die Strafvollzugsanstalt der Vereinten Nationen in Arusha, ausgeliefert.
Der ICTR entschied sich die Verfahren gegen Hassan Ngeze mit denen gegen zwei weitere Angeklagte zusammenzulegen. Dies waren: Ferdinand Nahimana ('verbindungen'), der frühere Direktor des Ruandesischen Büros für Information, sowie Direktor und Gründungsmitglied von RTLM, und weiters Jean-Bosco Barayagwiza ('verbindungen'), der frühere politische Ratgeber des Aussenministeriums und Mitglied des initiativ Komitees von RTLM. Dieser Fall, der auch als «Fall der Hass-Medien» bekannt ist, begann am 23. Oktober 2000.
Während der ersten paar Tage seines Verfahrens, boykottierte Hassan Ngeze das Tribunal (bis zum 26. Oktober 2000). Er versuchte gegen die Übersetzungen seiner Artikel zu protestieren, welche er unpräzise und nicht der Wirklichkeit entsprechend fand. Er begehrte auch die Übersetzung von 71 Ausgaben von Kangura in sowohl englischer als auch französischer Sprache. Aufgrund fehlender Ressourcen, konnte der ICTR nur die wichtigsten Stellen übersetzen lassen.
Ngeze erklärte sich in allen Anklagepunkten für nicht schuldig.
Zu Beginn des Verfahrens machte sein Anwalt folgende Aussage: «Hassan Ngeze glaubt an Demokratie, an freie, unabhängige Wahlen und an die Pressefreiheit», dazu fügte er hinzu «es ist nicht bloss Ngeze der hier angeklagt wird. Es ist die Pressefreiheit im Ganzen, die hier angeprangert wird». Es ist daher vor allem die Rechtsfrage der Pressefreiheit, die in dem Verfahren eine wichtige Rolle spielt. Bernard Muna, der stellvertretende Anklagevertreter des ICTR, unterstrich diese Tatsache vor den drei Richtern der ersten Instanz des Tribunals, indem er feststellte, dass ihre Entscheidung die Grenzen der Pressefreiheit definieren würde. Er verdeutlichte die grausame Rolle der Medien an dem Völkermord, indem er die Schandtaten des Angeklagten mit denen des Heinrich Himmler, Oberbefehlshaber der Waffen - SS im Dritten Reich, verglich.
Die Verteidigungsstrategie des Angeklagten Hassan Ngeze war alles zu verleugnen. Zum Beispiel meinte er nicht der Autor der «Zehn Gebote der Bahutus» zu sein, die im Dezember 1990 in Kangura veröffentlicht wurden. Er gibt vor den Artikel von anderen Zeitschriften abgeschrieben zu haben und auch kurz nach dessen Veröffentlichung in Kangura eine Entschuldigung abgedruckt zu haben. Er versuchte ebenso zu überzeugen, dass er das Leben einiger Leute gerettet habe, welches durch Zeugenaussagen bekräftigt hätte werden sollen.
Ngeze wurde der folgenden Verbrechen für schuldig befunden: Völkermord, Verschwörung zur Begehung des Verbrechens des Völkermordes, der direkten und öffentlichen Anstiftung zum Völkermord und der Verbrechen gegen die Menschlichkeit wegen (Verfolgung und Vernichtung). Im Gegenzug dazu wurde er der Mittäterschaft an dem Verbrechen des Völkermordes freigesprochen, sowie dem Verbrechen gegen die Menschlichkeit der vorsätzlichen Tötung.
Die Präsidentin der Kammer erster Instanz, Frau Navanethem Pillay, schlussfolgerte dass Ngeze seine Zeitschrift benutzt hatte «um Hass zu forcieren, Angst zu verbreiten und um zur Begehung des Verbrechens des Völkermordes aufzurufen. Es ist offensichtlich, dass Kangura eine federführende Rolle in der Schaffung von Verhältnissen gespielt hat, die zum Völkermord geführt haben».
Ngeze wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Nahimana hat gegen dieses Urteil appelliert. Die Verhandlung vor der Berufungskammer wurde am 16. Januar 2007 eröffnet.
Am 28. November 2007 reduzierte die Berufungskammer des Tribunals die Haftstrafe auf 35 Jahre. Sie annulierte mehrere Anklagepunkte, in erster Linie diejenigen, welche auf Schriften oder Fakten beruhten, welche vor 1994 stattgefunden hatten, da das Mandat des Tribunals willentlich auf jenes Kalenderjahr limitiert ist |  | |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | Rwanda |  | | Geburtsdatum : | | | 25.12.1957 |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Arusha (Tansania) |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 01.01.1994 - 31.12.1994 |  | | Urteilperiode : | | | 23.10.2000 - 08.12.2003 |  | | Kategorien : | | | Genozid Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 23.01.2008 |
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