   |  |  |  | Hermann Goering |  | | Kontext : | Nazi-Deutschland  | | Urteilsort : | IMStGH - Nürnberg  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Am 1. Oktober 1946 durch das Internationale Militärgericht Nürnberg zum Tode verurteilt; hat am 15.Oktober 1946 Selbstmord begangen | | Funktion : | Oberbefehlshaber der Luftwaffe, Luftfahrtminister, Preussischer Ministerpräsident, Reichstagspräsident, Reichsmarschall,....... | |
|  | |  | Nach dem Selbstmord Hitlers und der Kapitulation der deutschen Armee am 7. Mai 1945 ergibt sich Goering am 8. Mai 1945 in Österreich der amerikanischen Armee und wird am 21. Mai 1945 im amerikanischen Lager Mondorf interniert.
Zusammen mit 22 weiteren hohen Nazi- Amtsträgern wird Goering an das Internationalen Miltärgericht von Nürnberg überführt, ein Gericht, das von den Alliierten zur Untersuchung der Hauptverantwortlichen der Nazis geschaffen wurde.
Bei Prozessbeginn am 20. November 1945 werden gegen Goering folgende Anklagen erhoben:
1 Abgesprochener Plan oder Komplott),
2 Verbrechen gegen den Frieden
3(Kriegsverbrechen)
4 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Er erklärt sich in allen Anklagepunkten für unschuldig. Indessen positioniert er sich als Nummer 2 des Nazi-regimes, nach Hitler, dessen Politik er übernimmt und verteidigt. Damit übernimmt er die Führung über die anderen Angeklagten.
Gemäss Anklage habe er seine verschiedenen Ämter und seine Beziehung zu Hitler benutzt, um :
- den Aufstieg der Nazi-Partei an die Macht und die Konsolidierung ihrer Kontrolle
über Deutschland voranzutreiben,
- die militärische und die wirtschaftliche Kriegsvorbereitung des Landes voranzu-
treiben,
- die durch die Nazis ausgelösten Angriffskriege und Kriege unter Verletzung von Verträgen und internationalen Abkommen zu planen und vorzubereiten,
- Kriegsverbrechen erlaubt, befehligt und mitgemacht zu haben und
- Menschenrechtsverletzungen erlaubt, befehligt und mitgemacht zu haben.
Goering hat stets geleugnet, Kenntnis von der Judenvernichtungspolitik gehabt zu haben. Es ist jedoch bewiesen, dass er an den Konferenzen anwesend war, an denen die grossen Linien der Endlösung entschieden wurden.
Er hat auch die Verantwortung für die im Frühjahr 1944 erfolgte Ermordung von 50 englischen Piloten durch Soldaten der Luftwaffe nicht zugegeben, indem er behauptete, der Befehl sei von der Polizei erfolgt. Dieses Argument hat das Gericht nicht überzeugt.
Hingegen hat er die Politik der Zwangsarbeit und der Enteignung, die er während des Krieges leitete, nicht verneint.
Während des gesamten Prozesses versuchte Goering, das Gericht zu verunsichern, indem er zum einen die Übersetzungsfehler korrigierte (er sprachfliessend englisch) und indem er auf die Fragen der Anklage mit Marathonreden antwortete.
Am 1. Oktober 1946 erklärt das Gericht Goering in allen 4 Anklagepunkten für schuldig und verhaengt gegen ihn die Todesstrafe. Das Gericht weist Goerings Antrag auf Hinrichtung durch Erschiessen statt durch den Strangzurueck
Am 15. Oktober 1946, zwei Stunden vor seiner Hinrichtung, begeht Hermann Goering mit einer Zyankalipille in seiner Zelle Selbstmord. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | Germany |  | | Geburtsdatum : | | | 12.01.1893 |  | | Urteilperiode : | | | 20.11.1945 - 01.10.1946 |  | | Kategorien : | | | Aggression Kriegsverbrechen Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 02.06.2008 |
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