  |  |  |  | Jean de Dieu Kamuhanda |  | | Kontext : | Ruanda  | | Urteilsort : | IStGR (Ruanda)  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Vom ICTR zu lebenslänglicher Haft verturteilt | | Funktion : | Minister für Höhere Bildung, Wissenschaftliche Forschung und Kultur | |
|  | |  | Jean de Dieu Kamuhanda wurde auf Antrag des Staatsanwalts des ICTR am 26. November 1999 in Bourges, Frankreich, festgenommen. Am 7. März 2000 wurde er in das Gefängnis der Vereinten Nationen von Arusha, Tansania, überführt.
Während seiner ersten gerichtlichen Befragung am 24. März 2000 erklärte sich Kamuhanda in allen 9 Anklagepunkten unschuldig. Zuerst wurde Kamuhanda gemeinsam mit 8 weiteren Personen angeklagt; am 7. November 2000 beantragte aber das ICTR einen getrennten Prozess für Kamuhanda, ebenso eine Berichtigung der Anklageschrift, was am 15. November 2000 umgesetzt wurde. Sein Prozess begann am 17. April 2001, musste jedoch nach dem plötzlichen Tod von Richter Laity Kama am 3. September 2001 mit zwei neuen Richtern wiederbeginnen.
Auf Antrag der Verteidigung wurde er am 20. August 2002 von der zuständigen Kammer vom 1. Anklagepunkt („Zusammenschluss, um Völkermord zu begehen“) freigesprochen. Gemäss Reglement des ICTR muss ein Angeklagter von den entsprechenden Anklagepunkten freigesprochen werden, wenn die Kammer es für nicht gerechtfertigt hält, nach der Präsentation der Beweise durch den Staatsanwalt den Angeklagten schuldig zu sprechen. Nach Anhörung mehrerer Zeugen und 84 Prozesstagen trat am 28. August 2003 die Kammer in Beratung.
Am 22. Januar 2004 sprach die Zweite Kammer der Ersten Instanz ihr Urteil aus und befand Jean de Dieu Kamuhanda – einstimmig – für schuldig :
- des Völkermordes (2. Anklagepunkt) und
- der Ausrottung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit (5. Anklagepunkt).
Kamuhanda wurde der Kriegsverbrechen, anderer unmenschlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit für unschuldig erklärt.
Er wurde zu lebenslänglicher Haft, der vom ICTR vorgesehenen Höchststrafe, verurteilt.
Am 19. September 2005 hat die Berufungskammer des ICTR dieses Urteil bestätigt. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | Rwanda |  | | Geburtsdatum : | | | 03.03.1953 |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Arusha (Tanzanien) |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 06.04.1994 - 12.04.1994 |  | | Urteilperiode : | | | 17.04.2001 - 22.01.2004 |  | | Kategorien : | | | Genozid Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 04.08.2007 |
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