  |  |  |  | Jean-Paul Akayesu |  | | Kontext : | Ruanda  | | Urteilsort : | IStGR (Ruanda)  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Zu lebenslanger Haft verurteilt. | | Funktion : | Bürgermeister von Taba | |
|  | |  | Nach seiner Festnahme am 10. Oktober 1995 in Lusaka wurde Akayesu am 15. Mai 1996 in die UN-Haftanstalt in Arusha überführt.
Die ursprüngliche Anklageschrift des Anklägers des Ruanda-Tribunals (International Criminal Tribunal for Rwanda; ICTR) gegen Akayesu enthielt 12 Anklagepunkte, von Völkermord, Beihilfe zum Völkermord und öffentlichem Aufruf zum Völkermord bis zu verschiedenen Verstössen gegen den gemeinsamen Art. 3 der Genfer Konventionen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Mord, Folter, grausamen Behandlung und Ausrottung).
Jean-Paul Akayesu erschien am 30. Mai 1996 zum ersten Mal vor dem Tribunal. Er plädierte nicht schuldig bezüglich aller Anklagepunkte.
Die Hauptverhandlung wurde am 9. Januar 1997 eröffnet. Jean-Paul Akayesu machte in erster Linie geltend, dass er zum Tatzeitpunkt bereits jede Autorität verloren hatte und über keine Möglichkeiten verfügte, die Massaker zu stoppen. Das Gericht hingegen kam zum Schluss, dass Akayesu im Amt des Bürgermeisters für die öffentliche Ordnung und die Einhaltung des Rechts zuständig gewesen war und in dieser Rolle tatsächliche Befehlsgewalt über die Polizei gehabt hatte.
Am 17. Juni 1997 wurde die Anklage um drei Punkte erweitert, wovon alle sexuelle Handlungen betrafen: Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Vergewaltigung), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (andere unmenschliche Handlungen) und Verletzung des gemeinsamen Art. 3 der Genfer Konventionen und des Art. 4 Abs. 2 lit. e des Zusatzprotokolls II (Beeinträchtigung der persönlichen Würde, insbesondere entwürdigende und erniedrigende Behandlung, Vergewaltigung, unzüchtige Handlungen jeder Art).
Am 2. Oktober 1998 wurde Jean-Paul Akayesu vom Tribunal in Bezug auf neun von 15 Anklagepunkten schuldig gesprochen: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Ausrottung), öffentlicher Aufruf zum Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Mord, gemäss drei verschiedenen Anklagepunkten), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Folter), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Vergewaltigung), Verbrechen gegen die Menschlichkeit (andere unmenschliche Handlungen). Akayesu wurde einerseits als direkt Beteiligter am Völkermord bestraft, andererseits als verantwortlicher Vorgesetzter. Art. 6 Abs. 3 des ICTR-Statuts legt fest, dass ein Vorgesetzter strafrechtlich verantwortlich ist für die Handlungen seiner Untergebenen, wenn er Straftaten nicht verhindert oder sanktioniert, obwohl er wusste oder hätte wissen müssen, dass seine Untergebenen sie begehen würden oder begangen hatten
Jean-Paul Akayesu wurde vom ICTR zu lebenslanger Haft verurteilt.
Seine Berufung gegen dieses Urteil wurde am 1. Juni 2001 von der Berufungskammer abgewiesen. Darauf wurde er am 9. Dezember 2001 nach Mali überführt und dort inhaftiert. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Mali (Gefängnis Bamako) |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 09.04.1994 - 06.1994 |  | | Urteilperiode : | | | 09.01.1997 - 01.06.2001 |  | | Kategorien : | | | Genozid Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 28.04.2006 |
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