   |  |  |  | Klaus Barbie |  | | Kontext : | Besetztes Frankreich  | | Urteilsort : | Frankreich  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt | | Funktion : | Chef der Gestapo in Lyon | |
|  | |  | Klaus Barbie wurde 1952 und 1954 in Abwesenheit vom Militärgericht in Lyon zum Tod verurteilt. Vom Gericht werden seine Greueltaten aufgezählt: Folter, Exekutionen, Deportationen, Plünderungen.
Doch Klaus Barbie wurde vom amerikanischen Geheimdienst beschützt, welcher ihn engagiert hatte. Dank dieser Unterstützung gelangte er nach Bolivien und nahm die bolivianische Staatsbürgerschaft an.
Am 5. November 1982 wurde ein Haftbefehl ausgestellt gegen Klaus Barbie, welcher sich mittlerweile Klaus Altmann nannte.
In der Nacht vom 4. auf den 5. Februar 1983 wurde Klaus Barbie von Bolivien via Cayenne nach Frankreich ausgeliefert. Bis zur Eröffnung der Verhandlung gegen ihn blieb er in Lyon in Haft. Das Untersuchungsverfahren dauerte vier Jahre.
In einem wichtigen Urteil hob die Kriminalkammer des Kassationsgerichts am 20. Dezember 1985 den Entscheid der Anklagekammer des Appellationsgerichts Lyon vom 4. Oktober 1985 auf. Damals war das Gericht wegen Verjährung nicht eingetreten auf die Vorwürfe wegen Freiheitsberaubung ohne Urteil, Folter, Deportationen und vorsätzlicher Tötung (gemäss lit. c, d, e, f und g der Aufzählung der Vorwürfe gegen den Angeschuldigten) und hatte die Sache an die Anklagekammer des Appellationsgerichts in Paris zurückgewiesen. Diese Entscheide betreffen hauptsächlich die Frage der Zuständigkeit des Gerichts für die Beurteilung der Taten von Klaus Barbie, der 30 Jahre früher bereits verurteilt wurde. Sie sind daher vor allem aus prozessrechtlicher Sicht von Interesse, ohne auf materielle Aspekte einzugehen.
Am 12. Mai 1987 wurde schliesslich der Prozess gegen Klaus Barbie vor dem Geschworenengericht Rhône eröffnet.
Wegen Verjährung konnten die Kriegsverbrechen von Klaus Barbie nicht mehr gerichtlich beurteilt werden. Die unverjährbaren Verbrechen gegen die Menschlichkeit, seit 1964 in die französische Rechtsordnung integriert, konnten hingegen weiterhin Gegenstand eines Verfahrens sein.
Die Anklage gegen Barbie betrifft drei Sachverhalte:
- die Razzia vom 9. Februar 1943 bei der UGIF
- die Razzia von Izieu vom 6. April 1944
- die Deportation im Konvoi vom 11. August 1944
Nach 36 Verhandlungstagen zogen sich die Geschworenen zur Urteilsberatung zurück.
Barbie wurde ohne Berücksichtigung mildernder Umstände schuldig gesprochen, 17 Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben und wurde am 4. Juli 1987 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Klaus Barbie starb am 25. September 1991 im Gefängnis. |  | |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | Germany |  | | Geburtsdatum : | | | 25.10.1913 |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Lyon, Frankreich (1991 in Haft gestorben) |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 11.1942 - 08.1944 |  | | Urteilperiode : | | | 12.05.1987 - 04.07.1987 |  | | Kategorien : | | | Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 08.03.2010 |
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