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Moinina Fofana

Kontext : Sierra Leone Suchen
Urteilsort : Sondergericht Sierra Leone Suchen
Status : Verurteilt
Statusbeschreibung : Verurteilt zu 15 Jahren Haft am 28. Mai 2008 vor dem STSL.
Funktion : Leitfigur der Civil Defence Forces
Fakten Verfahren
Moinina Fofana wurde am 29. Mai 2003 festgenommen und ans Tribunal für Sierra Leone überführt. Am 26. Juni 2003 wurde Anklage gegen ihn erhoben.

Er ist angeklagt, gemäss Art. 2, 3 und 4 des Statuts des Tribunals:

- Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben durch: vorsätzliche Tötungen und andere unmenschliche Handlungen
- den gemeinsamen Art. 3 Genfer Konventionen verletzt zu haben durch: terroristische Handlungen und kollektive Bestrafung der Zivilbevölkerung, Angriffe auf das Leben, die physische und geistige Unversehrtheit von Personen, unter anderem durch unmenschliche Behandlung und Plünderung
- andere schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts begangen zu haben durch: Aushebung und Aufnahme in die Armee von Kindern unter 15 Jahren

Gemäss der Anklageschrift soll Moinina Fofana strafrechtlich verantwortlich sein für die beschriebenen Verbrechen, welcher er geplant, iniitiert und befohlen und in anderer Weise gefördert haben soll oder welche im Zusammenhang mit einem gemeinsamen kriminellen Unternehmen („joint criminal enterprise“) begangen wurden, an welchem er sich beteiligte und dessen vorhersehbare Folge die Verbrechen waren.

Die Anklageschrift hält ihn, als hierarchisch Übergeordneten, parallel oder subsidiär für diejenigen Taten verantwortlich, welche von seinen Untergeordneten verübt wurden, von welchen er wusste oder hätte wissen müssen, zu deren Verhinderung oder Bestrafung er aber nichts unternahm.

Die Anklageschrift geht davon aus, dass während der hier interessierenden Zeitspanne, also ab 30. November 1996, in Sierra Leone ein bewaffneter Konflikt im Gange war und dass zwischen diesem und den angeklagten Handlungen und Unterlassungen eine Verbindung bestand.

Gemäss der Anklageschrift unterstanden Moinina Fofana und alle anderen Mitglieder der in den Konflikt involvierten Streitkräfte den Vorschriften des humanitären Völkerrechts ebenso wie dem Gewohnheitsrecht im Bereich der Kriegsführung.

Bei seinem ersten Erscheinen vor Gericht plädierte Moinina Fofana auf nicht schuldig bezüglich aller Anklagepunkte.

Am 27. Januar 2004 beschloss das Sonderstrafgericht für Sierra Leone die Vereinigung der Verfahren gegen Moinina Fofana, Samuel Hinga Norman und Allieu Kondewa (siehe "Verbindungen").

Eine neue gemeinsame Anklageschrift für alle drei Angeklagten wurde vom Ankläger am 4. Februar 2004 unterzeichnet.

Der Prozess gegen Samuel Hinga Norman, Moinina Fofana und Allieu Kondewa wurde am 3. Juni 2004 eröffnet. Der Ankläger rief 75 Zeugen auf, um die Anklagevorwürfe zu belegen. Die Präsentation von Beweisen durch den Ankläger endete am 14. Juli 2005.

Anfang August 2005, nach dem Abschluss der Plädoyers der Anklage, reichte die Verteidigung ein Begehren um Freispruch nach Regel 89 der Verfahrens- und Beweisregeln des Gerichts ein. Die Regel besagt, dass wenn nach der Präsentation der Anklage für bestimmte Anklagepunkte keine für eine Verurteilung ausreichenden Beweise vorliegen, die Verfahrenskammer diesbezüglich auf einen Freispruch entscheiden muss.

Am 21. Oktober 2005 wies die Verfahrenskammer I die Begehren in Bezug auf einen oder mehrere Punkte der Anklage einstimmig ab. Dies bedeutet auch, dass sie zum Schluss kam, dass mehrere Punkte der Anklage nicht durch ausreichende Beweise gestützt werden. Dies betrifft Behauptungen unter Klagepunkt 1 und 2 (vorsätzliche Tötung), Punkte 3 und 4 (unmenschliche Handlungen und grausame Behandlung) und Punkt 5 (Plünderung) der zusammengefassten Anklage.

Dieser Entscheid stellt keine richterliche Qualifizierung des Verschuldens oder der Unschuld der Angeklagten dar. Er zeigt vielmehr an, dass das Gericht zu diesem Zeitpunkt des Verfahrens der Auffassung ist, dass die Anklage Substanz hat.

Am 27. Oktober 2005 hat eine Statuskonferenz zwecks Besprechung der Vorbereitung und Präsentation der Plädoyers der Verteidigung stattgefunden. Die Verteidigung begann mit ihren Plädoyers am 17.Januar 2006.

Samuel Hinga Norman ist am 22. Februar 2007 vor Ende des Prozesses verstorben.

Am 2. August 2007 befand das Tribunal in Freetown Fofana und Kondewa (siehe 'Verbindungen') vier Anklagepunkten der Kriegsverbrechen für schuldig, darunter Morde, Brandschatzung und Plünderung sowie der Terrorisierung der Zivilbevölkerung.

Am 9. Oktober 2007 verurteilte das Tribunal Fofana zu 6 Jahren Haftstrafe. Die Richter gaben an, dass sie die Massnahmen, welche die Angeklagten unternommen hatten, um die Demokratie zu verteidigen als mildernde Umstänge gelten liessen.

Die Haftstrafe wird ab dem 29. Mai 2003 gerechnet, da sich Fofana und Kondewa seit diesem Zeitpunkt in Haft befinden.

Der Strafanklaeger legte gegen das Strafurteil Berufung ein und forderte eine hoehere Haftstrafe.

Die Berufungskammer des Tribunals erhoehte am 28. Mai 2008 Fofana's Haftstrafe von 6 auf 15 Jahre. Sie befand, dass die Erstinstanzkammer zu Unrecht die Absicht der Angeklagten, die Demokratie wieder herzustellen als mildernde Umstaende hatte gelten lassen.

Fofana wurde am 30. Oktober 2009 ins Rwanda verbracht, wo er seine Straffe verbüssen wird.
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Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
  Letztes mal Gesehen :
  Rwanda
  Zeitspanne der Fakten :
 10.1997 - 12.1999
  Urteilperiode :
  03.06.2004 - 28.05.2008
  Kategorien :
  Kriegsverbrechen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  Letzte Änderung des Profils :
  23.12.2009
 
icl

 

 

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