   |  |  |  | Thomas Lubanga Dyilo |  | | Kontext : | DRK  | | Urteilsort : | IStGH  | | Status : | Angeklagt | | Statusbeschreibung : | Im März 2005 verhaftet und am 17. März 2006 an den IStGH überstellt; Anklage bestätigt am 29. Januar 2007; Prozess am 13. Juni 2008 auf unbestimmte Zeit suspendiert und Freilassung angeordnet; die Strafanklage hat gegen den Entscheid Berufung eingelegt | | Funktion : | Anführer der Union des patriotes congolais (UPC) | |
|  | |  | Bei Thomas Lubanga Dyilo handelt es sich um die erste Person, die am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) inhaftiert wurde.
Im April 2004 ueberwies die DRK die Situation betreffend ihres gesamten Gebietes fuer den Zeitraum seit Inkrafttreten des Roemer Statuts (1. Juli 2002) an den Strafverfolger des IStGH. Dies geschah im Rahmen von Artikel 14 des Stauts. Der Strafverfolger ist somit verpflichtet, Untersuchungen einzuleiten um festzustellen, ob eine oder mehrere Personen angeblich Verbrechen begangen haben, welche unter die Zustaendigkeit des Tribunals fallen. Die kongolesischen Behoerden sind so verpflichtet, mit dem IStGH zusammenzuarbeiten. Der Strafverfolger des IStGH hatte bereits seit 2003 die Situation in der DRK und besonders der Ituri Region verfolgt.
BETEILIGUNG DER OPFER
Mit seinem Entscheid vom 31. Juli 2006 bewilligte der Internationale Strafgerichtshof die Beteiligung von drei Opfern am Verfahren gegen Thomas Lubanga Dyilo. Das Gericht stellte fest, dass ausreichende Gründe bestehen, davon auszugehen, dass die drei Personen, ebenso wie weitere durch sie vertretene Personen, Opfer von Lubangas Verbrechen waren und ordnete an, dass den Vertretern der Opfer alle zugänglichen Dokumente betreffend das Verfahren gegen Thomas Lubanga Dyilo zuzustellen seien.
Diese Entscheidung erlaubt den Opfern bereits im Untersuchungsstadium eine Beteiligung am Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof und stellt damit hinsichtlich der Rolle der Opfer von Völkerstrafrechtsverstössen einen wichtigen Fortschritt dar. Vergleichbare Teilnahmerechte kannten weder der Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien noch derjenige für Ruanda oder das Spezialgericht für Sierra Leone. Im Verfahren gegen Thomas Lubanga Dyilo wird zum ersten Mal den Opfern von Verstössen gegen das Völkerstrafrecht die Möglichkeit gegeben, einem Gericht ihre Sichtweise und ihre Anliegen darzulegen, soweit ihre persönlichen Interessen betroffen sind. |  | mehr... |  |  |  | | Nationalität : | | | Congo, the democratic republic of the |  | | Geburtsdatum : | | | 29.12.1960 |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Den Haag (Niederlande) |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 09.2002 - 13.08.2003 |  | | Kategorien : | | | Kriegsverbrechen |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 03.07.2008 |
|  |
 | |  |
|
|