   |  |  |  | Jean-Baptiste Gatete |  | | Kontext : | Ruanda  | | Urteilsort : | IStGR (Ruanda)  | | Status : | Angeklagt | | Statusbeschreibung : | Ueberweisung des Falles an die ruandische Justiz am 5. Dezember 2007 durch den Strafanklaeger des ICTR beantragt; am 19. November 2008 durch das ICTR abgelehnt; Sein Prozess soll am 19. Oktober 2009 beginnen | | Funktion : | Ehemaliger Bürgermeister von Murambi und Mitglied des Nationalkongresses der MRND-Partei | |
|  | |  | Jean-Baptiste Gatete wurde 1953 in der ruandischen Gemeinde Murambi, Bezirk Byumba, geboren. Er ist ausgebildeter landwirtschaftlicher Ingenieur. Von 1987 bis 1993 war er Bürgermeister von Murambi. Ferner war er Mitglied des Nationalkongresses der MRND-Partei (Partei der Hutu-Extremisten). 1993 wurde er vom Amt des Bürgermeisters entbunden. Er besass jedoch weiterhin teilweise autoritäre Gewalt über die Gemeindepolizei, die Gendarmerie und die Miliz in den Bezirken Byumba und Kibungo.
Gemäss Anklageschrift habe Jean-Baptiste Gatete zwischen dem 6. April und Ende April 1994 eine Terrorkampagne gegen die Tutsi-Bevölkerung der Bezirke Byumba und Kibungo geführt. Als Führer der Interahamwe-Miliz habe er in seiner Geburtsgemeinde (vor allem in der Pfarrei Kiziguro) Massaker an Tutsis angeordnet, angeführt sowie beaufsichtigt. Darüber hinaus habe er sich selber an diesen Massakern beteiligt.
Insbesondere habe die Interahamwe-Miliz auf seinen Befehl hin mehrere tausend Tutsis, welche in den Pfarreien von Rukara, Kiziguro sowie Mukarange Schutz gesucht hatten, massakriert. Der Bürgermeister von Rukara, Jean Mpambara, soll zusammen mit Jean-Baptiste Gatete verantwortlich für diese Massaker sein. Jean Mpambara wurde auch vom ICTR (UN-Kriegsverbrechertribunal für Ruanda) angeklagt.
Jean-Baptiste Gatete wurde am 11. September 2002 in der Demokratischen Republik Kongo festgenommen. Zwei Tage später wurde er an den ICTR überstellt. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Arusha, Tansania |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 01.04.1994 - 31.04.1994 |  | | Kategorien : | | | Genozid Kriegsverbrechen Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 08.03.2010 |
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