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Joseph Kony

Kontext : Uganda Suchen
Urteilsort : IStGH Suchen
Status : Angeklagt
Statusbeschreibung : Am 8. Juli 2005 durch den Internationalen Strafgerichtshof angeklagt; die Haftbefehle wurden am 13. Oktober 2005 publik gemacht
Funktion : General und Führer der Lord’s Resistance Army
FaktenVerfahrenKontext
Joseph Kony wurde 1961 als Kind einer armen Familie im nordugandischen Dorf Odek geboren.

Er ist der Anführer der Lord’s Resistance Army (“Widerstandsarmee des Herrn”, LRA), einer Rebellengruppe, die die Zivilbevölkerung im Norden Ugandas terrorisiert (vgl. „Kontext“).

Im April 2005 hat sich Joseph Kony im Verlauf einer Restrukturierung der vier Brigaden der LRA Berichten zufolge selber vom Generalleutnant zum General befördert. Er bleibt weiterhin Anführer der LRA.

Kony hat sich von einem Ministranten und Schulabbrecher zu einem schwer fassbaren und brutalen Rebellenführer entwickelt, der sich selber als Geistermedium, Gebieter und Befreier bezeichnet. Er hat angeblich vom Heiligen Geist den Befehl erhalten, die LRA zu gründen, um die Bevölkerung Ugandas “von Korruption, Sünde und unmoralischer Denkweise” zu befreien. Während seine genauen politischen Ziele immer unklar blieben, soll er eine theokratische Staatsform anstreben, die sich auf die 10 biblischen Gebote stützt.

Kony und seine LRA traten 1987 als Nachfolger des “Holy Spirit Movement” auf, einer früheren Rebellenbewegung seiner Tante, der Esoterikerin Alice Lakwena.

Anfang Oktober 2005 erliess der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen fünf LRA-Führer, darunter Kony, und übermittelte diese an die Staaten Uganda, Kongo (Kinshasa) und Sudan.

Zu jener Zeit liessen ugandische Regierungsquellen verlauten, dass Kony sein Lager in der Nähe der sudanesischen Stadt Liria aufgeschlagen habe, etwa 60 Km nördlich der “roten Linie”. Die “rote Linie” wird markiert durch eine Landstrasse, die etwa 100 Km von der ugandisch-sudanesischen Grenze her auf sudanesischem Boden verläuft. Auf der Basis eines Abkommens aus dem Jahre 2002 können ugandische Truppen die LRA auf sudanesischem Boden bis zu dieser Linie verfolgen.

Am 10. Oktober 2005 berichteten jedoch ugandische Regierungsstellen, dass ihnen die sudanesische Regierung während eines Monats freie Hand lasse, die LRA irgendwo auf sudanesischem Territorium zu verfolgen.
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Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
  Letztes mal Gesehen :
  Uganda
  Kategorien :
  Kriegsverbrechen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  Letzte Änderung des Profils :
  25.01.2008
 
The Trial Proceedings of the International Criminal Court
Karin N. Calvo-Goller
icl
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