   |  |  |  | Kingoro Hashimoto |  | | Kontext : | Japan  | | Urteilsort : | IMStGH - Tokio  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Durch das Internationale Militärtribubal für den Fernen Osten zu lebenslanger Haft für das Verbrechen des Angriffskrieges verurteilt | | Funktion : | Oberst und Vizepräsident des japanischen Parlaments | |
|  | |  | Kingoro Hashimoto wurde 1890 in Okayama, Japan, geboren. Er wurde Offizier in der japanischen Armee, die Militärakademie schloß er 1911 ab.
Er war Militärattaché an der japanischen Botschaft in der Türkei, dann Chef des japanischen Sonderdienstes in der Mandschurei. Im Jahre 1933 wurde er zum Oberst ernannt.
Kingoro Hashimoto soll ein überzeugter Vorkämpfer der Militärdiktatur gewesen sein und sich stark für die Expansion des japanischen Einfluß- und Herrschaftsbereichs eingesetzt haben, ferner für die gewaltsame Annektierung der Manschurei.
Er soll an den Komplotten vom März und Oktober 1931 teilgenommen haben, deren Ziel es war, die Regierung mittels eines Staatsstreichs abzusetzen. Er soll auch am Komplottt von 1932 beteiligt gewesen sein, welches die Ermordung von Premierminister Inukai vorsah.
Außerdem soll Kingoro Hashimoto an verschiedenen Vereinigungen beteiligt gewesen sein, welche die Abschaffung der Demokratie befürworteten und die Bildung einer Regierung unterstützten, welche dem Zurückgreifen auf Kriegsmittel zugeneigt war.
Kingoro Hashimoto soll ebenfalls eine Rolle im Vorfalls von Mukden vom 18 September 1931 gespielt haben, welcher einen Monate später den Vorwand für die Annexion der Mandschurei durch Japan darstellte.
1944 wurde Kingoro Hashimoto ins Unterhaus des Parlaments gewählt. Einige Monate später wurde der zum Vizepräsidenten des japanischen Parlaments gewählt.
Bei Kriegsende wurde Kingoro Hashimoto verhaftet und vor das Internationalen Militärtribunal für den Fernen Osten gebracht. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Urteilperiode : | | | 06.05.1946 - 12.11.1948 |  | | Kategorien : | | | Aggression |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 30.10.2007 |
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