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Mathieu Ngudjolo Chui

Kontext : DRK Suchen
Urteilsort : IStGH Suchen
Status : Angeklagt
Statusbeschreibung : Versiegelter Haftbefehl am 6. Juli 2007 durch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) erlassen ; am 6. Februar 2008 verhaftet und an den IStGH ueberfuehrt ; erstes Erscheinen vor Gericht am11. Februar 2008; Anklageschrift am 26. September 2008 bestaetigt
Funktion : Ehemaliger Anfuehrer der
FaktenVerfahrenSchwerpunktKontext
Mathieu Ngudjolo Chui, der auch unter dem Namen Mathieu Ngudjolo ou Cui Cui Ngudjolo bekannt ist, wurde am 8. Oktober 1970 in Bunia in der Provinz Ituri, welche sich im Nordosten der Demokradischen Republik Kongo (DRK) befindet, geboren. Er gehoert angeblich zur Ethnie der Lendu und ist verheiratet und Vater von zwei Kindern.

Er beginnt rasch eine Militaerkarriere und wird Caporal in den Streitkraeften Zaires (FAZ) unter dem ehemaligen Diktator Mobutu Sese Seko. Als 1996 der Krieg in Zaire ausbricht, desertiert er von den FAZ, welche innerhalb von acht Monaten durch eine von Ruanda unterstuetzte kongolesische Rebellion zu Nichte gemacht werden. Waehrend vier Jahren absolviert er mit Erfolg eine Ausbildung zum Krankenpfleger in Bunia. 2003 sooll Ngudjolo zu einem der drei hoechsten Anfuehrer de Alliierten Streitkraefte der nationalistischen und integrationistischen Front (FNI), sowie der FRPI (Patriotische Widerstandskraefte in Ituri) ernannt worden sein.

Ende 2003 wird er durch die UNO wegen Mordes an einem Taxifahrer in Bunia verhaftet. Er wird jedoch 2004 aufgrund von Mangel an Beweisen wieder freigelassen.

Im Juni des Jahres 2005 ist er an der Gruendung der Revolutionistischen Kongolesischen Bewegung (Mouvement révolutionnaire congolais, MRC) beteiligt , einer Miliz, welche in der Ituri-Region Terror verbreitet. Er wrid im Folgenden Anfuehrer der MRC. Im Juli 2006 unterzeichnet er einen Friedensvertrag mit Kinshasa, in welchem er verspricht, im Gegenzug fuer eine Generalamnestie die Demobilisierung seiner Maenner zu veranlassen. Im Dezember 2006 wird er zum Kolonnel der FARDC (Bewaffnete Streitkraefte der DRK) ernannt. Im November 2007 verlaesst er Ituri, um in Kinshasa eine Ausbildung an einem Ausbildungszentrum fuer Militaeroffiziere zu beginnen, in welchem er sich zum Zeitpunkt seiner Verhaftung befindet.

Zwischen Januar 2002 und Dezember 2003 kamen in Ituri mehr als 8000 Zivilisten ums Leben, waehrend mehr als eine halbe Million Menschen aufgrund des bewaffneten Konfliktes gezwungen waren, aus der Region zu fliehen. Die FNI und FRPI (Patriotische Widerstandskraefte Ituriens) sollen mindestens von Januar bis Maerz 2003 einen systematischen oder ausgedehnten Angriff gegen die Zivilbevoelkerung gewisser Gebiete Ituriens gefuehrt haben.

Mathieu Ngudjolo, in seinem Amt als hoechster Kommandant des FNI, soll eine ausschlaggebende Rolle in der Planung und Ausfuehrung des Angriffs, welche ram oder um den 24. Februar 2003 im Einvernehmen mit den Anfuehrern des FRPI auf das Dorf Bogoro, im Iturigebiet aussgefuehrt wurde. Er soll ebenfalls seinen Untergebenen die Ausfuehrung des Angriffs befohlen haben.

Am Morgen des 24. Februars 2003 sollen Mitglieder der Katanga Miliz in das Dorf Bogoro eingedrungen sein und einen Angriff gefuehrt haben, welcher mehrheitlich gegen die Zivilbevoelkerung der Ethnie der Hema gerichtet war. Der FNI wird beschuldigt, die aktive Teilnahme von Kindern an jenem Angriff erzwungen zu haben. Mindestens 200 Zivilisten kamen waehrend des Angriffs ums Leben. Im weiteren sollen die Ueberlebenden in einem Gebaeude eingesperrt worden sein, in welchem die Leichen der Toten aufgetuermt waren.

Ausserdem sollen die Frauen und Maedchen verschleppt und zu Sexsklaven gemacht worden sein.

Am 6. Februar 2008 wird Ngudjolo unter Ausfuehrung eines internationalen Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs durch die kongolesischen Behoerden in Kinshasa verhaftet und am darauffolgenden Tag an den Sitz des Gerichtshofs in Den Haag ueberfuehrt.
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Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
 Nationalität :
 Congo, the democratic republic of the
 Geburtsdatum :
 08.10.1970
  Letztes mal Gesehen :
  Den Haag, Niederlande
  Zeitspanne der Fakten :
 02.2003 - 02.2003
  Kategorien :
  Kriegsverbrechen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  Letzte Änderung des Profils :
  27.09.2008
 
The Trial Proceedings of the International Criminal Court
Karin N. Calvo-Goller
icl
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