Über Uns   Trial Watch   CAJ   Gerichte   Wahrheitskommissionen   Internationales Recht   Schweiz
  english  français  deutsch  | Sitemap

  Novislav Djajic
  Djuradj Kusljic
  Maksim Sokolovic
Haben Sie neue Informationen ?
Wollen Sie eine Verbesserung anbringen ?
Klicken sie hier...

Um über Updates zu diesem Profil informiert zu werden, geben Sie hier Ihre E-mail-Adresse ein :

 

 

Mitglied werden

 

 

Spenden

 

 

Website verlinken

Nikola Jorgic

Kontext : Ex-Jugoslawien Suchen
Urteilsort : Deutschland Suchen
Status : Verurteilt
Funktion : Anführer einer paramilitärischen Gruppe
FaktenVerfahrenSchwerpunkt
Nach den Feststellungen des Oberlandesgericht Düsseldorf war der bosnische Serbe Nikola Jorgic Anführer einer paramilitärischen Gruppe, die sich in der Region Doboj in Bosnien-Herzegowina in Abstimmung mit den serbischen Machthabern an Terrorakten gegen die muslimische Bevölkerung beteiligte, um die Politik der "ethnischen Säuberung" zu unterstützen.

Neben der Festnahme von Moslems, ihrer Verbringung in Gefangenenlager und ihrer Mißhandlung erschoß er nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts im Juni 1992 gemeinsam mit einer weiteren Person in Grabska 22 Einwohner (unter ihnen Behinderte und ältere Menschen), die sich – verängstigt durch Kampfhandlungen – im Freien versammelt hatten. Drei weitere Moslems mußten die Toten dann zu einem Massengrab tragen. Einige Tage später trieb er mit seinen Leuten 40-50 Männer aus dem Dorf Sevarlije hinaus, ließ sie brutal mißhandeln und sechs von ihnen erschießen. Das siebte Opfer, das nur angeschossen war, starb, als es in einem Stall zusammen mit den sechs Leichen verbrannt wurde. Im September 1992 setzte Jorgic einem Gefangenen im Zentralgefängnis von Doboj einen Blecheimer auf den Kopf und schlug derart hart mit einem Holzknüppel auf den Eimer, daß das Opfer an den Folgen des Schlages starb.

Nikola Jorgic hatte von Mai 1969 bis Anfang 1992 seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland; in Bochum (D) war er auch danach noch amtlich gemeldet. Seine deutsche Ehefrau und seine Tochter, die er auch nach der Tat mehrfach besuchte, leben nach wie vor in Deutschland. Er wurde im Flughafen von Düsseldorf (D) verhaftet, nachdem er sich freiwillig auf deutschen Boden begeben hatte.
Druck  Senden einem Freund  Fügen sie meinen Bookmark    mehr...
Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
  Zeitspanne der Fakten :
 01.06.1992 - 01.10.1992
  Urteilperiode :
  26.09.1997 - 12.12.2000
  Kategorien :
  Genozid
  Letzte Änderung des Profils :
  18.07.2007
 
icl
Das Projekt TRIAL WATCH wurde finanziell unterstützt von der Loterie Romande und der Stadt Genf.
Copyrights © 2008 trial-ch.org. All rights reserved - DB Engineering: J. Bédat, Design: X. Righetti - Rechtliche Hinweise