  |  |  |  | Nikola Jorgic |  | | Kontext : | Ex-Jugoslawien  | | Urteilsort : | Deutschland  | | Status : | Verurteilt | | Funktion : | Anführer einer paramilitärischen Gruppe | |
|  | |  | Nach den Feststellungen des Oberlandesgericht Düsseldorf war der bosnische Serbe Nikola Jorgic Anführer einer paramilitärischen Gruppe, die sich in der Region Doboj in Bosnien-Herzegowina in Abstimmung mit den serbischen Machthabern an Terrorakten gegen die muslimische Bevölkerung beteiligte, um die Politik der "ethnischen Säuberung" zu unterstützen.
Neben der Festnahme von Moslems, ihrer Verbringung in Gefangenenlager und ihrer Mißhandlung erschoß er nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts im Juni 1992 gemeinsam mit einer weiteren Person in Grabska 22 Einwohner (unter ihnen Behinderte und ältere Menschen), die sich – verängstigt durch Kampfhandlungen – im Freien versammelt hatten. Drei weitere Moslems mußten die Toten dann zu einem Massengrab tragen. Einige Tage später trieb er mit seinen Leuten 40-50 Männer aus dem Dorf Sevarlije hinaus, ließ sie brutal mißhandeln und sechs von ihnen erschießen. Das siebte Opfer, das nur angeschossen war, starb, als es in einem Stall zusammen mit den sechs Leichen verbrannt wurde. Im September 1992 setzte Jorgic einem Gefangenen im Zentralgefängnis von Doboj einen Blecheimer auf den Kopf und schlug derart hart mit einem Holzknüppel auf den Eimer, daß das Opfer an den Folgen des Schlages starb.
Nikola Jorgic hatte von Mai 1969 bis Anfang 1992 seinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland; in Bochum (D) war er auch danach noch amtlich gemeldet. Seine deutsche Ehefrau und seine Tochter, die er auch nach der Tat mehrfach besuchte, leben nach wie vor in Deutschland. Er wurde im Flughafen von Düsseldorf (D) verhaftet, nachdem er sich freiwillig auf deutschen Boden begeben hatte. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 01.06.1992 - 01.10.1992 |  | | Urteilperiode : | | | 26.09.1997 - 12.12.2000 |  | | Kategorien : | | | Genozid |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 18.07.2007 |
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