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Das Recht im Dienst der Opfer schwerster Verbrechen
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Vincent Otti

Kontext : Uganda Suchen
Urteilsort : IStGH Suchen
Status : Vor Verfahrensende verstorben
Statusbeschreibung : Am 8. Juli 2005 durch den Internationalen Strafgerichtshof angeklagt; die Haftbefehle wurden am 13. Oktober 2005 veroeffentlicht; wurde am 2. Oktober 2007 ermordet
Funktion : Generalleutnant, Stellvertretender Kommandant der Lord’s Resistance Army
FaktenVerfahrenKontext
Vincent Otti ist stellvertretender Kommandant der Lord’s Resistance Army (LRA), einer Rebellengruppe, die im Norden Ugandas die Zivilbevölkerung terrorisiert (s. „Kontext“).

Nachdem sich der Unterhändler der LRA, Sam Kolo, von der LRA losgesagt hatte,
wurde Otti zur Ansprechperson für Betty Bigombe, ehemalige Ministerin und von der Regierung unterstützte Mediatorin in den Friedensgesprächen. Ab diesem Zeitpunkt soll der Friedensprozess zu einem Stillstand gekommen sein.

Im Rahmen einer Reorganisation der LRA wurde Vincent Otti im April 2005 zum Generalleutnant befördert.

Offenbar unter Druck der ugandischen Armee ist Otti in der zweiten Septemberhälfte 2005 mit einer 400-köpfigen Truppe der LRA in die Demokratische Republik Kongo eingefallen. Gemäss kongolesischen Regierungskreisen soll er da um politisches Asyl ersucht haben.

Anfangs Oktober 2005 sind Informationen durchgesickert, dass der ICC Haftbefehle gegen fünf führende Mitglieder der LRA, unter ihnen Otti, erlassen und an Uganda, Kongo und den Sudan übermittelt habe. Hoffnungen auf eine rasche Festnahme Ottis wurden jedoch enttäuscht, als er und seine Truppe einige Tage später in einer gemeinsamen und massiven Aktion der kongolesischen Armee und der UNO-Mission im Kongo (MONUC) über die Grenze nach Sudan zurückgedrängt wurde.

Die sudanesische Regierung betont seither, dass sie jeden LRA-Führer, den sie auf sudanesischem Territorium finde, festnehmen werde.

Auf ein bilaterales Abkommen gestützt, darf die ugandische Regierung LRA-Rebellen auf sudanesischem Boden verfolgen, jedoch nur bis zu einer „roten Linie“, welche durch eine Überlandstrasse ca. 100 km im Landesinneren markiert wird.

Am 10. Oktober 2005 hat die ugandische Regierung jedoch erklärt, sie habe vom Sudan grünes Licht erhalten, während eines Monats die LRA überall jenseits der Grenzen verfolgen zu dürfen.
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Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
  Letztes mal Gesehen :
  Uganda
  Kategorien :
  Kriegsverbrechen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  Letzte Änderung des Profils :
  10.12.2009
 
The Trial Proceedings of the International Criminal Court
Karin N. Calvo-Goller
icl

 

 

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