   |  |  |  | Vincent Rutaganira |  | | Kontext : | Ruanda  | | Urteilsort : | IStGR (Ruanda)  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Am 14. März 2005 zu 6 Jahren Haft verurteilt, am 2. Maerz 2008 aus der Haft entlassen | | Funktion : | Gemeinderat von Mubuga | |
|  | |  | Vincent Rutaganira wurde anfangs der 1940er Jahre in Mubuga, in der Gemeinde Gishyita, Präfektur Kibuye, in Ruanda geboren. Im Jahre 1980 wurde er zum Gemeinderat von Mubuga gewählt. Dieses Amt hielt er bis Ende Juli 1994 inne.
Rutaganira wird beschuldigt, 1994 in der systematischen Vernichtung von Tutsis in der katholischen Kirche von Mubuga eine wichtige Rolle gespielt zu haben.
Schon vor dem Beginn der Massaker haben sich Rutaganira mit anderen darauf geeinigt, die Tutsis in der Präfektur Kibuye umzubringen. Zwischen dem 9. April und dem 30. Juni 1994 hat Vincent Rutaganira die Tutsis in der Präfektur ermorden lassen.
Um den 14. April 1994 haben ca. 5'400 Tutsis in der katholischen Kirche von Mubuga – ca. 20 km von der Stadt Kibuye entfernt – Zuflucht gesucht, um den vor sich gehenden Massakern zu entkommen. Am 14. April 1994 sollen Rutuganira, Charles Sikubwabo und Ryandikayo (siehe "verbindungen") Mitgliedern der nationalen Gendarmerie, den Gemeindepolizisten von Gishyita sowie den Interahamwe (extremistische Hutu-Milizen) und bewaffneten Zivilisten befohlen haben, die Kirche von Mubuga anzugreifen. Rutuganira habe sich zudem persönlich an den Angriffen beteiligt. Die Angreifer sollen Gewehre, Granaten, Macheten, Lanzen, Knüppel und andere Waffen zur Tötung der Menschen in der Kirche verwendet haben. Es war nicht möglich, alle Menschen auf einmal umzubringen; das Töten hat sich über mehrere Tage hingezogen. Dieses Massaker forderte ca. 5'000 Menschenleben und unzählige Verwundete.
Ende Juli 194, im Angesicht der heranrückenden Truppen des FPR (Front patriotique rwandais, einer Oppositionsbewegung, die sich hauptsächlich aus Tutsi-Flüchtlingen zusammensetzte und von Paul Kagame angeführt wurde), ist Rutaganira aus Ruanda in Richtung Demokratische Republik Kongo geflohen. Am 4. März 2002 hat er sich freiwillig den Untersuchungsbehörden des ICTR in Kigoma, Tansania, ergeben. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Arusha (Tanzania |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 14.04.1994 - 16.04.1994 |  | | Kategorien : | | | Genozid Kriegsverbrechen Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 12.11.2009 |
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