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Das Recht im Dienst der Opfer schwerster Verbrechen
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 Decisión del Tribunal Supremo
3 Julio 2007
 Juicio Oral Caso Scilingo
Reading of the judgment (spanish) - lecture du jugement (espagnol) / MP3 + Real Audio formats
 Sentencia por crímenes contra la humanidad en el caso Adolfo Scilingo
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Adolfo Scilingo

Kontext : Argentinien Suchen
Urteilsort : Spanien Suchen
Status : Verurteilt
Statusbeschreibung : Am 19. April 2005 zu 640 Jahren Haft verurteilt; Strafe am 4. Juli 2007 vom spanischen Obersten Gerichtshof auf 1'084 Jahre erhöht
Funktion : Ex-Offizier
Fakten VerfahrenSchwerpunktKontext
Der ehemalige argentinische Offizier Adolfo Scilingo wurde 1997 in Spanien vom Untersuchungsrichter Garzón festgenommen. In der Anklage wird ihm versuchter Völkermord vorgeworfen, da das Regime systematisch eine ganze Bevölkerungsgruppe vernichten wollte, nämlich seine Gegner. Zudem muss sich Scilingo auch für Terrorismus und Folter verantworten.

Der Prozess hat am 14. Januar 2005 in Madrid begonnen.

Dutzende von Zeugen wurden angehört. Dabei handelte es sich mehrheitlich um Überlebende des "schmutzigen Krieges". Am 7. März 2005 hat der Staatsanwalt eine Haftstrafe von 9138 Jahren für Scilingo gefordert.

Scilingos Verteidiger fordert einen Freispruch aus Mangel an Beweisen.

Am 19. April 2005 wurde Scilingo zu 640 Jahren Haft verurteilt.

Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt.

Der oberste Gerichtshof in Spanien erhöhte am 4. Juli 2007 die Gefängnisstrafe um weitere 444 Jahre auf 1084 Jahre Gefängnis. Verurteilt wurde Scilingo wegen 30 Morden, illegalen Verhaftungen und anderen Verbrechen. Bei den 30 Morden handelte es sich um Todesopfern nach sog. Todesflügen (vuelos de la muerte). Als Offizier soll Scilingo an zwei solchen Todesflügen teilgenommen haben.

Trotz der 1084 Jahren Gefängnis, zu denen Adolfo Scilingo verurteilt wurde, wird er bereits nach 25 Jahren Haft entlassen werden, da das spanische Strafgesetz das tatsächliche Absitzen der Haftstrafe für auf 25 Jahre begrenzt.
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Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
  Letztes mal Gesehen :
  Madrid (Spanien)
  Urteilperiode :
  14.01.2005 - 04.07.2007
  Kategorien :
  Andere
Folter
Genozid
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  Letzte Änderung des Profils :
  18.03.2010
 
The Flight: Confessions of an Argentine Dirty Warrior
Horacio Verbitsky
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