   |  |  |  | Akira Muto |  | | Kontext : | Japan  | | Urteilsort : | IMStGH - Tokio  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Zum Tode verurteilt und am 23. Dezember 1948 hingerichtet | | Funktion : | General, Chef des Amtes für militärische Angelegenheiten | |
|  | |  | Akiro Muto wurde vom Internationalen Militärgericht für den Fernen Osten in Tokio verurteilt.
Er wurde in den folgenden Anklagepunkten für schuldig befunden: Anklagepunkt 1 (verantwortlich für die Initiierung eines Aggressionskriegs und eines Krieges in Verletzung des internationalen Rechts), Anklagepunkt 27 (Aggressionskrieg gegen China), Anklagepunkt 29 (Aggressionskrieg gegen die Vereinigten Staaten), Anklagepunkt 31 (Aggressionskrieg gegen das Britische Commonwealth) und Anklagepunkt 32 (Aggressionskrieg gegen die Niederlande). Jedoch wurde er im Anklagepunkt 33 (Aggressionskrieg gegen Frankreich – Indochina) und 36 (Aggressionskrieg gegen die UdSSR) für nicht schuldig befunden.
Das Gericht sprach ihn frei vom Vorwurf des Kriegsverbrechen für die Ereignisse in Nanking und erwägte, dass er keine genügend hochrangige Position zu diesem Zeitpunkt einnahm, um verpflichtet zu sein, Massnahmen zur Verhinderung letztgenannter Verbrechen zu ergreifen. Jedoch verurteilte ihn das Gericht für die Verbrechen, die er auf den Philippinen begangen hatte, das zum gegebenen Zeitpunkt Mutos Verantwortung unterlag und es unmöglich für ihn war, sich der begangenen Grausamkeiten nicht bewusst zu sein. Da er nichts unternahm, um diese zu verhindern oder ihnen ein Ende zu setzen, wurde er im Anklagepunkt 54 (unmenschliche Behandlung namentlich gegen Kriegsgefangene befohlen, autorisiert und erlaubt) und 55 (Missachtung der Pflicht, entsprechende Schritte zur Verhinderung dieser Grausamkeiten zu unternehmen) schuldig gesprochen.
Am 12. November 1948 verurteilte das Internationale Militärgericht Akira Muto zum Tode.
Er wurde am 23. Dezember 1948 gehängt. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Urteilperiode : | | | 06.05.1946 - 12.11.1948 |  | | Kategorien : | | | Aggression Kriegsverbrechen |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 30.11.2009 |
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