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  Ahmad Mohammed Harun
 Darfur war crimes suspect says travel possible despite ICC arrest
Sudan Tribune, 17 September 2007
 Factsheet Darfur
Office of the Prosecutor, ICC
 Interpol Red Notice
 Lack of Conviction - The Special Criminal Court on the Events in Darfur
A Human Rights Watch Briefing Paper, June 2006
 Report of the International Commission of Inquiry on Darfur
25 January 2005
 Résumé de la Requête du Procureur aux juges
27 février 2007
 Sudan releases Darfur war crime suspect wanted by ICC
Sudan Tribune, 1 October 2007
 Summary of the Prosecutor's Application to the judges
27 February 2007
 UN Security Council Resolution 1593
Press Release, 31 March 2005
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Ali Mohammed Ali Abd-Al-Rahman

Kontext : Darfur Suchen
Urteilsort : IStGH Suchen
Status : Gesucht - Haftbefehl
Statusbeschreibung : Seit November 2006 im Sudan inhaftiert, der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt; Haftbefehls am 2. Mai 2007 durch den Internationalen Strafgerichtshof erlassen, Interpol veröffentlichte am 19. September 2007 eine 'Rote Notiz' gegen ihn; am 1. Oktober 2007 wegen Mangel an Beweisen von der sudanesischen Regierung freigelassen
Funktion : Milizenführer
Fakten VerfahrenKontext
Am 31. März 2005 nahm der UNO-Sicherheitsrat die Resolution 1593 an, mit welcher dem IStGH-Chefankläger die Situation in Darfur gemäss Art. 13 lit. b Römer Statut unterbreitet wurde.

Nach eingehender Vorprüfung der verfügbaren Informationen beschloss dieser gemäss Art. 15 und Art. 53 Römer Statut, die Ermittlungen am 1. Juni 2005 zu eröffnen. Am 27. Februar 2007, nach einer 20-monatigen Ermittlungsphase betreffend der Ereignisse vom 1. Juli 2002 an, unterbreitete der Ankläger seine Erkenntnisse und Dokumente am 27. Februar 2007 der Vorverfahrenskammer I des IStGH unterbreitet. Im 94-seitigen Dokument stellt der Ankläger den Antrag, Ali Kushayb und Ahmad Muhammad Harun (siehe "Verbindungen), vorzuladen.

Eine Klage vor dem IStGH ist gemäss Art. 17 Römer Statut nur zulässig, wenn im eigentlich zuständigen Staat keine Ermittlung und keine Strafverfolgung durchgeführt wird, weil dieser nicht willens oder nicht in der Lage ist, solche ernsthaft durchzuführen. Da im Sudan schon Verfahren im Gange sind, musste der Ankläger überprüfen, wie ernsthaft die Ermittlungen und Strafverfahren effektiv geführt werden.

Dies ist besonders im Bezug auf Ali Kushayb wichtig, denn am 19. Januar 2005 wurde ein so genannter gerichtlicher Ermittlungsausschuss (Judicial Investigations Committee “JIC”) geschaffen, welcher die Aufgabe hat, Fällen die im Bericht der NCOI (National Commission of Inquiry) und der INCOI der UNO (International Commission of Inquiry) hervorgehoben wurden, nachzugehen und zu entscheiden, in welchen Fällen Anklagen erhoben und Haftbefehle erlassen werden sollen. Da anscheinend auch gegen Ali Kushayb ermittelt wird, versuchte der IStGH-Ankläger, detaillierte Informationen zu diesen Ermittlungen zu erhalten. Kushayb ist anscheinend seit dem 28. November 2006 inhaftiert. Er sei einmal vor dem JIC erschienen und die Ermittlungen beträfen fünf verschiedene Vorfälle in Shattaya im Süd Darfur sowie in Nankuseh, Tanako, Arawala und Deleig in West Darfur. Kushayb wird vorgeworfen, an Angriffen auf diese Orte beteiligt gewesen zu sein:

• im März 2003 an weiträumigen Plünderungen und Zerstörungen von 27 Dörfern um Shattaya und Kass bei denen gemäss JIC 371 Menschen getötet worden seien, die meisten Zivilisten.
• im November 2003 bei Angriffen in Nankuseh, West Darfur;
• im Dezember 2003 in Tanako, West Darfur, bei denen ca. 130 Menschen umkamen;
• bei einem Angriff auf die Stadt Arawala in West Darfur, bei dem es ebenfalls zu Tötungen und Vertreibungen kam

Es wurden jedoch gemäss JIC in keinem dieser Fälle Anklage erhoben. Gemäss Ankläger sollte der JIC Ende März 2007 mit der zweiten Ermittlungsphase beginnen.

Am 2. Mai 2007 wurden durch die Richter des IStGH Haftbefehle gegen Kashyab und Harun (siehe "Verbindungen") erlassen.

Am 19. September erliess Interpol eine sogenannte 'Rote Notiz' gegen Kushayb und Ahmed Harun.

Am 1. Oktober 2007 verkündete die sudanesische Regierung die Freilassung Kushaybs, welcher angeblich seit November 2006 in Haft gewesen war, unter dem Verdacht, dass er gegen das sudanesische Recht verstossen habe. Die Regierung liess verlauten, dass es nicht genügend Beweise gegen Kushayb gebe und dass der Sudan ausserdem nicht verppflichtet sei, mit dem IStGH zusammen zu arbeiten, da der Sudan nicht Mitgliedstaat sei.
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Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt.
  Alias :
  Ali Kushayb
  Letztes mal Gesehen :
  Sudan
  Kategorien :
  Kriegsverbrechen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit
  Letzte Änderung des Profils :
  02.02.2008
 
The Trial Proceedings of the International Criminal Court
Karin N. Calvo-Goller
icl
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