   |  |  |  | Anatole Nsengiyumva |  | | Kontext : | Ruanda  | | Urteilsort : | IStGR (Ruanda)  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Am 18. Dezember 2008 im sogenannten „Militaerprozess I“, wegen Voelkermord zu lebenslaenglicher Haft verurteilt | | Funktion : | Oberstleutnant, Chef des militärischen Nachrichtendienstes im Oberkommando der Armee | |
|  | |  | Nsengiyumva wurde am 27.März 1996 verhaftet und am 23. Januar an den Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda (IStGR) überstellt.
Anatole Nsengiyumva wurde aufgrund seiner eigenen strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Art. 6 § 1 Statut des IStGR) angeklagt, ferner als Befehlshaber innerhalb einer Befehlskette (Art. 6 § 3) und zwar:
- in vier Anklagepunkten wegen Völkermords, Verschwörung zur Begehung eines Völkermords, Komplizenschaft beim Völkermord und direkter und öffentlicher Aufforderung zum Völkermord;
- ferner in vier Anklagepunkten wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit systematischen oder ausgedehnten Angriffen gegen die Zivilbevölkerung aus Gründen der Verfolgung einer politischen, ethnischen oder rassisch definierten Gruppe, wegen Mord, Vernichtung, Vergewaltigung und allgemeiner Verfolgung;
- in zwei Anklagepunkten wegen scheren Verletzungen des gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventionen sowie des Zusatzprotokolls II, Mord und schwerer Gewalttätigkeit gegen die Gesundheit und die physische und psychische Integrität von Zivilpersonen und schwerwiegender Verletzungen der Menschenwürde, insbesondere wegen erniedrigender und entwürdigender Behandlung, Vergewaltigung und sexueller Gewalt.
Anatole Nsengiyumwa wird gemeinsam mit Théoneste Bagosora, Gratien Kabiligi and Aloys Ntabakuze (siehe “Verbindungen”) im Rahmen des sogenannten "Militaerprozess I" strafrechtlich verfolgt. Der Prozess begann am 2.April 2002.
Am 18. Dezember 2008 wurde er des Voelkermordes fuer schuldig befunden und zu lebenlslanger Haft verurteilt. |  | |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | Rwanda |  | | Geburtsdatum : | | | 04.09.1950 |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Arusha, Tansania |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 01.01.1994 - 31.12.1994 |  | | Urteilperiode : | | | 02.04.2002 |  | | Kategorien : | | | Genozid Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 19.12.2008 |
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