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Das Recht im Dienst der Opfer schwerster Verbrechen
  Juan Manuel Guillermo Contreras Sepulveda
  Augusto Pinochet Ugarte
  Augusto Pinochet Ugarte
 Case documents including sworn, testimonies, motions and others
 Chile:Court Ruling May Define Future of Rights Prosecutions
Key doctrine on Pinochet-Era "Disappearences" at stake
 Cronología de los procesos que tenía en su contra Augusto Pinochet
El Mostrador
 Major decisions in chilean case against Pinochet : October 1999-July 2002
 Resolucion de la corte suprema que ratifica el desafuero a Augusto pinochet
 Texto completo del fallo de la corte de Apelaciones que desafuera a pinochet
 The case of Augusto Pinochet: Timeline
Amnesty International
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Augusto Pinochet Ugarte

Kontext : Chile Suchen
Urteilsort : Chile Suchen
Status : Vor Verfahrensende verstorben
Statusbeschreibung : Strafverfolgung eingestellt im Zusammenhang mit der "Todeskarawane", dem "Operation Condor" und der Tötung von General Prats; Immunität im Fall "Colombo" und im Fall "Villa Grimaldi" verneint; am 10. Dezember 2006 gestorben
Funktion : General, Präsident von Chile
Fakten VerfahrenSchwerpunkt
Nach der Verhaftung von Augusto Pinochet 1998 in London verlangte die chilenische Regierung seine Freilassung und betonte ihre Absicht, ihn in Chile vor Gericht zu stellen. Einem Prozess in Chile stehen jedoch verschiedene Hindernisse im Weg, insbesondere:

- das Gesetz vom 18. April 1978, welches für Taten zwischen dem 11. September 1973 und dem 10. März 1978 eine generelle Amnestie vorsieht
- die Immunität Pinochets aufgrund seiner Stellung als Parlamentsmitglied und als Ex-Präsident
- sein Schutz durch die Streitkräfte, von Pinochet selbst in die (immer noch geltende) Verfassung von 1981 eingefügt, und der Druck der Militärs, welche einen möglichen Prozess als Sicherheitsrisiko für das Land bezeichnen

Diese Hindernisse konnten teilweise auf gerichtlichem Weg überwunden werden. Drei von vier Begehren um Aufhebung der Immunität waren erfolgreich. Zudem ermöglichte die Qualifizierung des „Verschwindenlassens“ von Personen als Dauerdelikt, die Anwendung des Amnestiegesetzes zu verhindern. In seinem Entscheid vom 20. Juli 1999 qualifizierte der oberste Gerichtshof das „Verschwindenlassen“ als Dauerdelikt, bei welchem Amnestie und Verjährung ausgeschlossen sind. Die noch bei Pinochets Rückkehr gezeigte bedingungslose Unterstützung durch die Militärs nahm seither zusehends ab; parallel dazu wuchs in der Bevölkerung die Zustimmung zu einer gerichtlichen Beurteilung.

1. Erstes Verfahren gegen Augusto Pinochet: „Todeskarawane“

Das Appellationsgericht in Santiago hob am 5. Juni 2000 die parlamentarische Immunität Pinochets auf. Dieser Entscheid wurde vom obersten Gerichtshof am 8. August 2000 bestätigt. Richter Guzman konnte also mit der Strafverfolgung beginnen.

Pinochet wurde als geistiger Urheber und Mittäter der Taten der Todeskarawane angeklagt, und das Gericht ordnete am 1. Dezember 2000 Hausarrest an. In der Anklageschrift werden Pinochet 75 Entführungen zur Last gelegt, welchen Exekutionen und Akte des „Verschwindenlassens“ gefolgt waren. Die Verteidigung verlangte aufgrund eines prozessualen Fehlers die Aufhebung dieses Entscheids. Die Strafprozessordnung verlangt eine Befragung des Angeschuldigten vor der Anklageerhebung und schreibt für Angeschuldigte über 70 Jahren eine medizinische Untersuchung vor. Das Appellationsgericht hob darauf die Anklageerhebung und die Anordnung von Hausarrest auf, da es die in London vorgenommene Befragung nicht anerkannte. Dieser Entscheid betrifft nur eine prozessuale Frage und hindert daher den Fortgang des Prozesses nicht. Das Gericht gewährte Guzman eine Frist von 20 Tagen, um eine Befragung Pinochets vorzunehmen.

Eine kurze erste Befragung fand am 23. Januar 2001 an Pinochets Wohnsitz statt. Ein von acht Experten erstelltes medizinisches Gutachten stellte eine leichte bis mittlere Demenz fest. Am 29. Januar 2001 erhob Guzman erneut Anklage und ordnete Hausarrest an. Ein Rekurs der Verteidigung gegen diesen Entscheid wurde vom Appellationsgericht am 8. März 2001 abgewiesen. Allerdings sah das Gericht im Tatbeitrag Pinochets lediglich Gehilfenschaft, nicht Täterschaft wie Guzman in der Anklageschrift. Diese neue Beurteilung erlaubte, Pinochet gegen Kaution am 12. März 2001 freizulassen.

Auf Verlangen der Anwälte der Verteidigung, welche sich auf eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Pinochet beriefen, wurde das gerichtliche Verfahren vorübergehend vertagt. Aufgrund im Januar 2001 vorgenommener medizinischer Untersuchungen kam das Gericht zum Schluss, dass Pinochet nicht über die geistigen Fähigkeiten verfüge, die es ihm ermöglichen würden, seine Rechte, welche ihm gemäss den allgemeinen Verfahrensgarantien zustehen, wirksam wahrzunehmen. Das Gericht hielt fest, dass es nicht über Schuld und Unschuld des Angeklagten entscheide und anerkannte die Schwere der vorgeworfenen Verbrechen. Ein Jahr später, am 1. Juli 2002, erliess das Gericht eine Einstellungsverfügung. Dieser Entscheid bedeutet das definitive Ende des gegen Pinochet eröffneten Verfahrens im Zusammenhang mit den Verbrechen der „Karawane des Todes“.

Der Geisteszustand Pinochets bleibt hingegen Gegenstand kontroverser Diskussion.


2. Zweites Verfahren : „Operation Condor“

Nach einer Eingabe von Anwälten der Familien von 19 linken Militanten, welche zwischen 1973 und 1990 verschwunden waren, stellte Guzman einen neuen Antrag beim Appellationsgericht in Santiago. Dieser Antrag verlangte die Aufhebung der Prozessunfähigkeit von Pinochet, um eine Beurteilung seiner Beteiligung an der „Operation Condor“ zu ermöglichen. Als Beweis für die gute geistige Gesundheit Pinochets berief sich Richter Guzman auf ein Interview des Ex-Diktators mit einem Fernsehsender vom 23. November 2003, in welchem Pinochet selbst seine einwandfreie gesundheitliche Verfassung bestätigte.

Pinochet verzichtete 2002 auf sein Amt als Senator auf Lebzeiten. Ihm kommt daher keine parlamentarische Immunität mehr zu. In seiner Rolle als ehemaliger Präsident hat ihm hingegen das Parlament Immunität zugestanden. Zum vierten Mal wurde beim Appellationsgericht die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Das Gesetz sieht vor, dass die Aufhebung der Immunität immer nur für das jeweilige Verfahren gilt und bei einer weiteren Untersuchung erneut beantragt werden muss. Ein Aufhebungsbegehren war im Zusammenhang mit den Verbrechen der „Karawane des Todes“ bereits einmal erfolgreich gewesen (siehe oben).

Das Appellationsgericht in Santiago hob in seinem Entscheid vom 28. Mai 2004 die Immunität Pinochets für die Beurteilung der Taten im Zusammenhang mit der „Operation Condor“ auf. Der Entscheid wurde am 26. August 2004 mit einer sehr knappen Mehrheit vom obersten Gerichtshof bestätigt, womit der Weg zu einem Prozess offen steht. Es besteht jedoch die Gefahr, dass auch dieser Prozess aufgrund von Pinochets Gesundheitszustand eingestellt wird.

Seitdem der oberste Gerichtshof die Aufhebung der Immunität bestätigt hat, sind zwei weitere Etappen für die Verteidigung ungünstig ausgegangen. Einerseits hat der oberste Gerichtshof ein Ausstandsbegehren gegen Juan Guzman abgewiesen, welches mit dem Hinweis auf eine Antipathie des Richters gegenüber Pinochet begründet worden war. Andererseits haben die Anwälte der Privatkläger eine Untersuchung von Pinochets Testament und eine Befragung des Notars, bei dem das Testament hinterlegt wurde, beantragt, um die gute geistige Gesundheit des ehemaligen Diktators zu beweisen.

Richter Guzman nahm am 25. September 2004 eine erste Befragung Pinochets vor und ordnete erneute medizinische Untersuchungen an. Diese ergaben „eine subkortikale vaskuläre Demenz (...) mittleren Grades “. Für die Parteien besteht die Möglichkeit eines Rekurses gegen das medizinische Gutachten.

Am 13. Dezember 2004 hat Richter Guzman die mentale Gesundheit Pinochets als genügend eingeschätzt, ihn unter Hausarrest gestellt und Anklage erhoben. Die Verfügungen Guzmans wurden nacheinander vom Appellationsgerichtshof von Santiago am 20. Dezember 2004 und vom Obersten Gerichtshof am 3. Januar 2005 bestätigt. Somit steht dem Abschluss der Untersuchung und der Einleitung eines Verfahrens nichts mehr entgegen.

Am 10. Januar 2005 bewilligte Richter Guzman die Freilassung Pinochets auf Kaution.

Am 7. Juni 2005 ordnete die dreiköpfige IV. Kammer des Appellationsgerichts in Santiago einstimmig die EInstellung des Verfahrens an. Der Entscheid stützte aich auf die "mittelschwere Demenz" des Angeklagten, ein Einspruch, der schon 2002 durch das Höchste Gericht geschützt worden war. Die Richter urteilten, dass Pinochet an "neurologischen Problemen leidet, die es ihm verunmöglichen, sich in einem Strafverfahren zu verteidigen." Das Höchste Gericht bestätigte diesen Entscheid am 15. September 2005. Seither kann Pinochet in Chile wegen der "Operation Condor", die die schwerstwiegenden Vorwürfe gegen ihn mit sich führte, nicht mehr belangt werden.


3. Drittes Verfahren: Mord an Carlos Prats

Nach der Klageschift von den Töchtern des ehemaligen Heereschefs, General Carlos Prats, das Berufungsgerichtshof in Santiago hat die Immunität des früheren Präsident Pinochet am 2. Dezember 2004 aufgehoben. Der oberste Gerichtshof hat jedoch diese Entscheidung mit dem auf eine grosse Mehrheit abgestützten Urteil vom 24. März 2005 aufgehoben, und so jegliche Strafverfolgung Pinochets bezüglich dieses Dossiers verunmöglicht.

Carlos Prats war der Vorgänger von Augusto Pinochet im Amt des Oberbefehlshabers. Er wandte sich gegen den Staatsstreich vom 11. September 1973 und ging nach Argentinien ins Exil. Am 30. September 1974 wurde er in Buenos-Aires ermordet. Sieben ehemalige Mitglieder der Armee und der Dina, unter anderem deren Leiter Manuel Contreras, sind in derselben Sache bereits angeklagt worden.

4. Viertes Verfahren: Fall "Colombo":

In diesem letzten Verfahren wird Pinochet vorgeworfen, die Ermordung von 199 Mitgliedern der MIR, einer linken chilenischen revolutionären Bewegung, gedeckt zu haben. Die Leichen der Opfer wurden im Juli 1975 in Argentinien und Brasilien gefunden. Die DINA hatte damals offiziell geschlossen, dass die MIR-Mitglieder einer Fehde zwischen Guerillagruppen zum Opfer gefallen seien.

Richter Guzman, der in diesem Fall gegen die Militärs ermittelte, hat bereits Manuel Contreras, den ehemaligen Chef der Geheimpolizei unter Pinochet, und 15 Bedienstete angeklagt.

Auf Ersuchen des Richters hin hat das Appellationsgericht in Santiago am 6. Juli 2005 mit 11 zu 10 Stimmen entschieden, dass Pinochet als ehemaligerem Präsidenten keine Immunität vor Strafverfolgung zustehe. Das Höchste Gericht bestätigte diesen Entscheid am 14. September 2005 mit 10 zu 6 Stimmen. Dieses Urteil eröffnet den Weg für ein Verfahren gegen Pinochet und erlaubt es dem Richter Victor Montiglio, der nach Pensionierung von Juan Guzman das Verfahren übernommen hat, Pinochet einzuvernehmen. Das Gericht hat jedoch auch angeordnet, dass Pinochet vorab einer medizinischen Untersuchung unterzogen werde, die es ihm wieder erlauben könnte, einem Prozess zu entgehen.

Am 24. November 2005 klagte Richter Victor Montiglio Pinochet wegen des Verschwindens von sechs Dissidenten an, die im Rahmen der Operation Colombo vom Chilenischen Geheimdienst verhaftet worden waren.

Noch am selben Tag wurde Pinochet unter Hausarrest gestellt.

Am 1. Februar 2006 urteilte das Appellationsgericht in Santiago de Childe, dass Pinochet bei genügend guter Gesundheit sei, um den Prozess im Fall "Colombo" zu erstehen.


5. Fünftes Verfahren: Folter und illegale Inhaftierungen in der Villa Grimaldi.

Diese Ermittlungen betreffen den Mord an 59 Personen, die illegal in der Villa Grimaldi inhaftiert worden waren. Zwischen 1973 und 1978 benutzte der chilenische Geheimdienst DINA die Villa als ein Haftzentrum. Nach offiziellen Angaben wurden dort 4'500 Personen inhaftiert und misshandelt, 226 von ihnen starben an der Folter.

Am 20. Januar 2006 wurde Pinochets Immunität durch das Appellationsgericht in Santiago de Chile mit einer klaren Mehrheit verneint. Dies ist bereits das fünfte Mal, dass Pinochet die Immunität trotz seines Status als ehemaliges Staatsoberhauptes abgesprochen wird. Die Entscheidung wurde am 8. September 2006 durch den Obersten Gerichtshof Chiles bestätigt.

Im Rahmen der Untersuchung des Falles "Villa Grimaldi" wurde am 27. Oktober 2006 von einem chilenischen Richter ein Haftbefehl erlassen.

Augusto Pinochet ist am 10. Dezember 2006 gestorben. Damit sind alle Verfahren, die in Chile und im Ausland noch liefen, zu Ende.
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 Nationalität :
 Chile
 Geburtsdatum :
 25.11.1915
  Letztes mal Gesehen :
  Santiago (Chili)
  Zeitspanne der Fakten :
 11.09.1973
  Urteilperiode :
  05.06.2000 - 11.2004
  Kategorien :
  Folter
Verschwindenlassen
  Letzte Änderung des Profils :
  18.02.2010
 
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