  |  |  |  | Branimir Glavas |  | | Kontext : | Ex-Jugoslawien  | | Urteilsort : | Kroatien  | | Status : | Verurteilt | | Statusbeschreibung : | Am 16.April 2007 der Kriegsverbrechen angeklagt; zweite Anklageschrift am 9. Mai 2007 erlassen; Prozess begann am 15. Oktober 2007; am 8. Mai 2009 zu 10 Jahren Haft verurteilt | | Funktion : | Ehemaliger General der kroatischen Armee, Abgeordneter im kroatischen Parlament und Stadtrat der Stadt Ojisek | |
|  | |  | Im Juli 2005 entschied sich Krunoslav Fehir, den Staatsanwalt in Zagreb über die Ereignisse des 31. August 1991 in Kenntnis zu setzen. Nach Ermittlungen, die sich über mehr als neun Monate hinzogen, wurde am 5. April 2006 vom kroatischen Oberstaatsanwalt ein Strafverfahren gegen Branimir Glavas eröffnet. Am 25. April 2006 sandte der Staatsanwalt Mladen Bajic einen offiziellen Ermittlungsbericht an den Untersuchungsrichter des Gerichts des Bezirks Zagreb und an Vladimir Seks (Präsident des kroatischen Parlaments) und ersuchte um Erlaubnis, ein Strafverfahren gegen Glavas durchzuführen.
Im Mai 2006 ersuchte der kroatische Oberstaatsanwalt das Parlament um Aufhebung der parlamentarischen Immunität Glavas'. Dem Ersuchen wurde am 10. Mai 2006 stattgegeben. Branimir Glavas wehrte sich gegen diesen Entscheid mit einer Berufung an das Berufungsgericht in Zagreb. Die Berufung wurde am 5. Juli 2006 abgewiesen.
Die offizielle Strafuntersuchung gegen Branimir Glavas begann am 17. Juli 2006. Das Beweismaterial gegen ihn stammt aus drei Quellen: von der kroatischen Nationalpolizei, dem Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (der ein eigenes Verfahren gegen Glavas eröffnet hatte, dann aber entschied, den Fall an die kroatischen Strafverfolgungsbehörden zu überweisen, um Pendenzen abzubauen und seine Aktivitäten bis Ende 2008 abschliessen zu können) und vom serbischen Oberstaatsanwalt. Es wird mit 45 Zeugen für die Anklage gerechnet, dazu kommen jene der Verteidigung.
Der Oberstaatsanwalt ersuchte mehrmals um Erlaubnis, Glavas für die Zeit der offiziellen Untersuchung in Haft zu nehmen. Ende Oktober 2006 entsprach der Untersuchungsrichter diesem Ersuchen und erliess einen Haftbefehl gegen Glavas. Am 26. Oktober 2006 begab sich Glavas freiwillig in Haft.
Glavas bestreitet jede Beteiligung an Kriegsverbrechen. Die Strafuntersuchung hält er für politisch motiviert, da ihr Beginn mit seinem Ausscheiden aus der HDZ, der regierenden Partei Kroatiens im Jahr 2006, zusammenfiel.
Eine zweite Untersuchung gegen Branimir Glavs betrifft die Tötung von sechs serbischen Zivilisten, deren Leichen in den Fluss Drava geworfen wurden.
Am 2. Dezember 2006 wurde Glavas vorläufig aus der Haft entlassen, nachdem sich sein Gesundheitszustand während eines 37tägigen Hungerstreiks stark verschlechtert hatte. Der zuständige Untersuchungsrichter entschied, dass Glavas aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig sei.
Am 8. Februar 2007 wurde das Verfahren gegen Glavas wieder eröffnet.
Am 16.April 2007 wurde er vor dem Gerichtshof von Zaghreb wegen Kriegsverbrechen angeklagt.
Am 27. April setzte Glavas seinen Hungerstreik fort. Er bestreitet alle Anklagepunkte.
Am 9. Mai erliess der Gerichtshof von Zaghreb eine zweite Anklage gegen Glavas wegen Kriegsverbrechen und unter anderem der Anordnung zur Folter und Tötung von mindestens zwei serbischen Zivilisten.
Der Prozess gegen Glavas und seine sechs Mitangeklagten vor dem Ortsgericht von Osijek begann am 15. Oktober 2007.
Anlaesslich der Parlamentswahlen vom 25. November 2007 wurde Glavas erneut ins kroatische Parlament gewaehlt.
Am 14. Juli 2008 wurde der Prozess gegen Glavas und seine sechs Mitangeklagten bis Ende September 2008 unterbrochen. Dies geschah aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes seines Mitangeklagten Krnjak.
Da dies eine Unterbrechung von mehr als 2 Monaten bedeutet, wird ein neues Verfahren eingeleitet werden muessen.
Glavas wurde am 8. Mai 2009 durch ein kroatisches Gericht der Kriegsverbrechen fuer schuldig befunden und zu 10 Jahren Haft verurteilt.
Glavas befikndet sich jedoch derzeit in Bosnien-Herzegovina aufhaelt (er hat die doppelte Staatsangehoerigkeit), welches eine Auslieferung verweigert.Zudem geniesst er parlamentarische Immunitaet.
Am 13. Mai 2009 wurde Glavas in der Nähe von Kupres in Bosnien-Herzegowina festgenommen.
Das Justizministerium der Republik Kroatien hat ein Auslieferungsersuchen an Bosnien-Herzegowina gestellt, jedoch wurde dieses am 23. Juni 2009 mit einer Entscheidung des Gerichts von Bosnien-Herzegowina abgelehnt. |  | |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | Croatia |  | | Geburtsdatum : | | | 23.09.1956 |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Bosnien Herzegovina |  | | Urteilperiode : | | | 15.10.2007 |  | | Kategorien : | | | Folter Kriegsverbrechen |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 13.11.2009 |
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