   |  | | Ex-Rebell: "Ich aß Kinderherzen" - Kurier 03.07.2008 G erüchte über Menschenopfer im Bürgerkrieg in Liberia gibt es schon lange, aber zum ersten Mal hat sich jemand öffentlich dazu bekannt: Milton Blahyi, ein ehemals ... |
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  |  |  |  | Charles Taylor |  | | Kontext : | Sierra Leone  | | Urteilsort : | Sondergericht Sierra Leone  | | Status : | Laufender Prozess | | Statusbeschreibung : | Am 29. März 2006 an das Spezialgericht für Sierra Leone überstellt; am 3. April 2006 auf nicht schuldig plädiert; Prozess
in Den Haag hat am 4. Juni 2007 begonnen; Wiederaufnahme des Prozesses am 7. Januar 2008 | | Funktion : | Präsident Liberias | |
|  | |  | Das Spezialgericht für Sierra Leone hat Charles Taylor am 7. März 2003 angeklagt. Die Anklage lautet auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verletzungen des gemeinsamen Artikels 3 der Genfer Konventionen, des Zweiten Zusatzprotokolls sowie auf weitere schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts gemäss den Artikeln 2, 3 und 4 des Statuts des Gerichts.
Gemäss der Anklage hatten die RUF und die AFRC dieselben Pläne und Ziele, und formten deshalb ein gemeinsames verbrecherisches Unternehmen. Dessen Ziele waren, die politische Macht und Kontrolle über das Territorium Sierra Leones, insbesondere über die Regionen mit Diamantenminen zu erringen. Die Anklage geht davon aus, dass Charles Taylor an diesem gemeinsamen verbrecherischen Unternehmen teilnahm.
Charles Taylor wurde aufgrund seiner Handlungen und Unterlassungen, sowie seiner Verantwortlichkeit als Vorgesetzter der folgenden Punkte angeklagt:
- Ausrottung, vorsätzliche Tötung, Vergewaltigungen, Versklavung und andere unmenschliche Handlungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit;
- Verletzungen des gemeinsamen Artikels 3 der Genfer Konventionen und des Zweiten Zusatzprotokolls: terroristische Handlungen und Kollektivstrafen gegenüber der Zivilbevölkerung, Angriffe auf das Leben, die Gesundheit und das körperliche oder geistige Wohlbefinden von Personen, Beeinträchtigung der persönlichen Würde, Plünderungen und Verschleppungen.
- Andere schwere Verletzungen des humanitären Völkerrechts: Rekrutierung von unter 15-jährigen in den bewaffneten Dienst.
Am 23. Juli 2003 verteidigte sich Charles Taylor gegen die Anklagen und den Haftbefehl, indem er geltend machte, dass er als Staatschef im Moment der Anklage und des Erlasses des Haftbefehls Immunität besessen habe.
Nach Prüfung der internationalen Rechtsprechung in der Sache entschied die Berufungsinstanz am 31. Mai 2004, dass die souveräne Gleichheit der Staaten nicht verhindere, dass ein Staatschef durch ein internationales Gericht strafrechtlich verfolgt werden kann.
Sie entschied somit, dass Charles Taylor der Gerichtsbarkeit des SGSL unterliegt, und wies seinen Antrag ab.
Am 16. März 2006 bewilligte das Spezialgericht die Ergänzung der Anklage gegen Charles Taylor. Die ergänzte Anklageschrift enthält 11 Anklagepunkte und soll damit zu einem fokussierten Verfahren beitragen.
Am 17. März 2006 wurde bekannt, dass die liberianische Präsidentin Ellen Johnson-Sirleaf die Auslieferung von Charles Taylor von Nigeria gefordert hatte. Der nigerianische Präsident Olusegun Obasanjo hatte stets versprochen, er werde Taylor im Falle eines Gesuches an Liberia ausliefern.
Am 25. März 2006 informierte Obasanjo die liberianische Präsidentin Johnson-Sirleaf, dass Taylor bald an Liberia überstellt werde.
Nach einem Fluchtversuch wurde Taylor am 29. März an der Grenze zu Kamerun gefasst und noch am gleichen Tag an das Spezialgericht für Sierra Leone überstellt.
Am 3. April 2006 plädierte er auf nicht schuldig bezüglich aller Anklagepunkte.
Am 16. Juni 2006 bewilligte der UNO-Sicherheitsheitrat die Verlegung des Prozesses nach Den Haag. Grossbritannien hatte sich zuvor dazu bereit erklärt, Charles Taylor im Falle eines Schuldspruchs zur Verbüssung seiner Strafe aufzunehmen.
Am 20. Juni 2006 wurde Charles Taylor nach Den Haag überstellt und in das Gefängnis des UN-Strafgerichtshofes in Scheveningen gebracht.
Im September 2006 wurde der 2. April 2007 provisorisch als Datum für den Prozessbeginn festgelegt. Am 26. Januar 2007 wurde der Prozessbeginn auf Antrag der Verteidigung verschoben, da diese mehr Vorbereitungszeit benötigte.
Der Prozess hat am 4. Juni 2007 begonnen. Charles Taylor boykottierte den Prozessauftakt mit der Begrüundung, seine Verteidigung sei finanziell und personell so schwach, dass nicht von einem fairen Prozess gesprochen werden könne.
Am 3. Juli 2007 erschien Taylor überraschend im Gericht um wiederum auf nicht schuldig zu plädieren.
Schon vor dieser Sitzung hatte das Gericht entschieden, das Verfahren gegen Taylor auszusetzen um der Verteidigung längere Vorbereitungszeit zu gewähren. Die Fortsetzung des Verfahrens wurde auf Januar 2008 verschoben.
Der Prozess wurde am 7. Januar 2008 wiederaufgenommen. |  | mehr... |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | Liberia |  | | Geburtsdatum : | | | 28.01.1948 |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Den Haag (Niederlande) |  | | Zeitspanne der Fakten : | | | 30.11.1996 |  | | Urteilperiode : | | | 04.06.2007 |  | | Kategorien : | | | Kriegsverbrechen Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 07.01.2008 |
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