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  |  |  |  | Efrain Rios Montt |  | | Kontext : | Guatemala  | | Urteilsort : | Spanien  | | Status : | Gesucht - Haftbefehl | | Statusbeschreibung : | Klage in Spanien eingereicht, Untersuchung im Gange; internationaler Haftbefehl am 7. Juli 2006 erlassen; Auslieferung an Spanien am 14. Dezember 2007 von einem guatemaltekischen Gericht verweigert | | Funktion : | Staatschef | |
|  | |  | Im Dezember 1999 hat die Menschrechtsorganisation von Rigoberta Menchú Tum (Friedensnobelpreisträgerin) gegen acht führende Militärs aus Guatemala, darunter auch General Rios Montt, wegen Genozids, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Klage bei spanischen Gerichten eingereicht.
Die Klage wurde aus zwei Gründen gerade in Spanien eingereicht:
Zum einen fielen mehrere Spanier in Guatemala den Repressionen zum Opfer und die spanische Botschaft wurde, als etwa 30 Demonstranten einer Bauerngewerkschaft der Maya-Indianer in ihr Zuflucht suchten, auf militärischen Befehl hin am 30. Januar 1980 gestürmt und zerstört. Dabei starben 36 Personen, darunter auch der Vater der Klägerin.
Zum anderen ist die guatemaltekische Justiz noch nicht in der Lage, einen derartigen Prozess zu führen. Einige Richter, Anwälte und Zeugen sind bereits ermordet worden, andere erhalten Morddrohungen.
Die eingereichte Klage wurde auch innerhalb der spanischen Justiz kontrovers diskutiert. Der Richter Guillermo Ruiz Polanca erklärte sich am 27. März 2000 zuständig, das Verfahren wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit gegen die angeklagten Diktatoren zu eröffnen. Am 1. Dezember 2000 ordnete dann jedoch der oberste spanische Strafgerichtshof mit 4 zu 3 Gegenstimmen an, das Verfahren einzustellen, da u.a. „die guatemaltekische Justiz die Angelegenheit untersuche. Das führe zur Unzuständigkeit der spanischen Gerichte.“
Im März 2002 legte die Menschrechtsorganisation gegen diesen Beschluss Berufung ein. Am 25. Februar 2003 gab das Berufungsgericht mit 8 zu 7 Gegenstimmen der Berufung zumindest teilweise statt. Im Endeffekt erklärte es die spanischen Gerichten für unzuständig, über den Genozid an den Maya-Indianern zu entscheiden. Die spanischen Gerichte dürften aber die Verfahren hinsichtlich der Ermordung von Spaniern in Guatemala eröffnen.
Denn so die Mehrheit der Richter: „Die spanische Justiz ist zuständig, die Umstände, die zum Angriff auf die spanische Botschaft geführt haben, zu untersuchen sowie der Ermordung spanischer Priester durch das Militär nachzugehen. Die spanische Justiz verachtet darüber hinaus die begangenen Verbrechen gegen die Maya-Indianer, erklärt sich aber für unzuständig, über diese Verbrechen zu urteilen.“
Am 26. September 2005 wies das spanische Verfassungsgericht diese enge Sichtweise zurück. Es hielt fest, dass es im Falle von Verbrechen nach Völkerrecht keine Bedingung ist, dass die Opfer spanische Nationalität hätten. Die Existenz (oder das Fehlen) nationaler Interessen müsse im Falle des Ausübung des Weltrechtsprinzips wie im vorliegenden Fall unberücksichtigt bleiben.
Das Verfahren kann in Spanien folglich weitergeführt werden.
Am 7. Juli 2006 ordnete ein spanischer Richter für Efrain Rios Montt und seine Mitangeklagten Untersuchungshaft an. Ein internationaler Haftbefehl wurde erlassen. |  | |  | Trial Watch möchte daran erinnern, dass jede von nationalen oder internationalen Behörden verfolgte oder angeklagte Person solange als unschuldig zu gelten hat, bis ein rechtskräftiger Schuldspruch vorliegt. |  |  |  | | Nationalität : | | | Guatemala |  | | Geburtsdatum : | | | 16.06.1926 |  | | Letztes mal Gesehen : | | | Guatemala |  | | Urteilperiode : | | | 12.1999 |  | | Kategorien : | | | Andere Folter Genozid Verbrechen gegen die Menschlichkeit |  | | Letzte Änderung des Profils : | | | 19.12.2007 |
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